KPC: Nahwärmeversorgung für Betriebe auf Basis erneuerbarer Energieträger AUS KATEGORIE

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KPC: Nahwärmeversorgung für Betriebe auf Basis erneuerbarer Energieträger

Einreichung: laufend möglich, allerdings vor Errichtung der Anlage (Lieferdatum relevant)

Zielgruppe
: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Gefördert werden
: die Neuerrichtung und Änderung von Biomasse- und geothermischen Anlagen sowie Wärmeverteilnetze zur Nahwärmeversorgung von Unternehmen. Im Detail sind das:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten (mind. Eines nicht Eigentum des Förderungswerbers),
  • Erneuerung von Biomasse-Heizkesseln in Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Erweiterung von Biomasse-Wärmeverteilnetzen und Anschluss weiterer Abnehmer
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlagen
  • Wärmeverteilnetze auf Basis industrieller Abwärme


Förderrahmenbedingungen:
Entscheidend für die Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung. Die technischen Voraussetzungen sind je nach Anlage unterschiedlich.

Förderquote: max. 35 % der förderungsfähigen Kosten (Anlage, Planung und Montage) – Biomasse KWK: 10 %, Biomassekesseltausch: 15 %, Biomassekessel Neu- und Ausbau, Netzausbau: 25 %, Geothermie: 30 %. Zusätzlich können diese Fördersätze unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden: 5 % Nachhaltigkeitszuschlag, 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung verschiedener Maßnahmen, 5 % (max € 10.000) EMAS Umweltzeichenzuschlag.

Mindestinvestition: 10.000 € bzw. 35.000 € bei geothermischen Anlagen

De-minimis: Förderung sowohl im Rahmen von „De-minimis“ als auch außerhalb möglich


Antragstellung:
Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at

Weitere Informationen finden Sie hier

Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Tel.: 01 31631-719, email hidden; JavaScript is required

Tags:
Infos: national, national, national
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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