KPC: Nahwärmeversorgung für Betriebe auf Basis erneuerbarer Energieträger
Einreichung: laufend möglich, allerdings vor Errichtung der Anlage (Lieferdatum relevant)
Zielgruppe: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert werden: die Neuerrichtung und Änderung von Biomasse- und geothermischen Anlagen sowie Wärmeverteilnetze zur Nahwärmeversorgung von Unternehmen. Im Detail sind das:
- Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten (mind. Eines nicht Eigentum des Förderungswerbers),
- Erneuerung von Biomasse-Heizkesseln in Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Erweiterung von Biomasse-Wärmeverteilnetzen und Anschluss weiterer Abnehmer
- Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
- Geothermische Nahwärmeanlagen
- Wärmeverteilnetze auf Basis industrieller Abwärme
Förderrahmenbedingungen: Entscheidend für die Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung. Die technischen Voraussetzungen sind je nach Anlage unterschiedlich.
Förderquote: max. 35 % der förderungsfähigen Kosten (Anlage, Planung und Montage) – Biomasse KWK: 10 %, Biomassekesseltausch: 15 %, Biomassekessel Neu- und Ausbau, Netzausbau: 25 %, Geothermie: 30 %. Zusätzlich können diese Fördersätze unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden: 5 % Nachhaltigkeitszuschlag, 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung verschiedener Maßnahmen, 5 % (max € 10.000) EMAS Umweltzeichenzuschlag.
Mindestinvestition: 10.000 € bzw. 35.000 € bei geothermischen Anlagen
De-minimis: Förderung sowohl im Rahmen von „De-minimis“ als auch außerhalb möglich
Antragstellung: Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at
Weitere Informationen finden Sie hier
Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Tel.: 01 31631-719, email hidden; JavaScript is required