Neuausrichtung des Europäischen Strukturfonds – gefördert werden speziell das Burgenland, österreichweit regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung sowie europäische territoriale Zusammenarbeit AUS KATEGORIE

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Neuausrichtung des Europäischen Strukturfonds – gefördert werden speziell das Burgenland, österreichweit regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung sowie europäische territoriale Zusammenarbeit

Die Strukturfondsreform 2007-2013 bewirkte eine grobe Neuausrichtung der europäischen Strukturfondspolitik mit folgenden Auswirkungen für Österreich:

Nur mehr drei neue Ziele:

  • Konvergenz (bisher Ziel 1), betrifft nur das Burgenland
  • Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (bisher Ziel 2 und 3)
  • Europäische Territoriale Zusammenarbeit (bisher INTERREG)

Budget: Konzentration auf die neuen EU Mitglieder, für Österreich Reduktion der verfügbaren Mittel

In Österreich stehen für die Periode 2007-2013 rund 1,46 Milliarden Euro Strukturfondsmittel zur Verfügung, die in folgenden Programmen zum Einsatz kommen:

  • Ziel „Konvergenz/Phasing Out“: je ein EFRE- und ein ESF-Programm für das Burgenland
  • Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE)“: je ein regionales Programm für die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
  • Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF): ein nationales Programm „Ziel 2 – Beschäftigung (ESF)“ für Österreich ohne das Burgenland
  • Ziel „Europäische Territoriale Kooperation (EFRE)“: sieben grenzübergreifende und drei transnationale Programme

Eine wesentliche Änderung ist, dass nun das gesamte EU- Gebiet und somit in Österreich das gesamte Bundesgebiet förderfähig ist.

Konkret wurden für Österreich im Rahmen des STRAT-AT Plans folgende Prioritäten identifiziert:

  1. Regionale Wissensbasis & Innovation
  2. Attraktive Regionen und Standortqualität
  3. Beschäftigungswachstum und Qualifizierung
  4. Territoriale Zusammenarbeit
  5. Governance als Umsetzungsstrategie

Abwicklungsstrukturen in Österreich

Die Verwaltung der Regionalprogramme obliegt den Ämtern der Landesregierungen bzw. für das nationale ESF-Programm dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK). Zentrale Institutionen für die Umsetzung der Strukturfonds-Programme sind die Verwaltungsbehörden, die Bescheinigungsbehörden (BKA Abteilung IV/4 bzw. BMASK) und der Begleitausschuss. Die ÖROK fungiert als Koordinierungsplattform für den Bereich der EU-Regionalpolitik.

Die konkrete Abwicklung der Projekte erfolgt durch die Verantwortlichen Förderstellen (VFS) die im Auftrag der Verwaltungsbehörden als “zwischengeschaltete Stellen” fungieren. Neben den Ländern sind auch Bundesförderstellen maßgeblich an der Umsetzung der Programme beteiligt.

Nähere Informationen zu den Programmen der einzelnen Bundesländer bzw. zu den grenzüberschreitenden Projekten finden Sie hier

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Petra Busswald
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