Standortinitiative Wien – Wirtschaftsagentur unterstützt bei Betriebsansiedlungen oder Standortveränderungen AUS KATEGORIE

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Standortinitiative Wien – Wirtschaftsagentur unterstützt bei Betriebsansiedlungen oder Standortveränderungen

Nächste Deadline: 30.06.2019

Mit dieser Förderung möchte die Wirtschaftsagentur nicht mehr nur Produktionsunternehmen unterstützen, sondern auch zur Mischnutzung von Standorten im Sinne des Fachkonzepts „Produktive Stadt“ des Stadtentwicklungsplans 2025 beitragen.

Förderbare Unternehmen
Gefördert werden KMU und große Unternehmen, die sich entweder neu in Wien ansiedeln, ihren Standort maßgeblich erweitern oder ihren Betriebsstandort innerhalb Wiens verlegen.
Einreichen können

  • Unternehmen aus den Sektoren Produktion und produktionsnahe Dienstleistungen sowie F&E,
  • aber auch andere Unternehmen, die sich einem integrierten Einzelstandort (siehe zum Beispiel Richtlinie zur Förderung S.5)  widmen
  • oder Unternehmen, die ein Headquarter in Wien an- oder umsiedeln wollen

Auch GründerInnen und JungunternehmerInnen können einreichen. Seit Anfang 2018 wird auf die Einteilung nach NACE-Code verzichtet.

Förderbare Projekte – Anforderungen
Die Förderung der Wirtschaftsagentur Wien ist ein Zuschuss zu Errichtung von Betriebsobjekten sowie für Ankauf, Adaptierung und Umbau von bestehenden Betriebsobjekten.
Förderkriterien sind unter anderem Technologieniveau beziehungsweise Innovationspotenzial, Beschäftigungseffekte, Wertschöpfungsintensität, Exporttätigkeit, ökologische Effekte, kommunales Interesse und regionalwirtschaftliche Relevanz.
Mindestbemessungsgrundlage: 150.000 € für KU, 300.000 € für MU und 500.000 € für GU

Förderbare Kosten
Kosten für externe Dienstleistung (Leistungen, die mit Bauausführung zu tun haben beispielsweise Architekturleistungen), Kosten für bauliche Maßnahmen und Ankauf der Bausubstanz (exklusive Grundstückskosten)

Förderung
Förderquoten: für KU 20 %, für MU und GU 10 %
max. Fördersummen: für KU und MU: 500.000 €, für GU 200.000 €
Die Förderung wird entweder auf Basis der AGVO oder der De-minimis-Verordnung vergeben.

Auszahlung
Teilzahlung in der Höhe von 50% der Bemessungsgrundlage nach Prüfung des Zwischenberichts möglich. Der Rest wird nach Projektabschluss ausgezahlt.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung ist vor Projektbeginn vorzunehmen. Das ist laufend mit dem Online-Förderantrag möglich. Dieser ist im Förder-Cockpit der Wirtschaftsagentur abrufbar. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch ExpertInnen der Wirtschaftsagentur Wien.

Termine
Der Einreichzeitraum erstreckt sich von 01.01.2018 bis 31.12.2022.
Die nächste Deadline ist am 30.06.2019. Weitere Termine folgen: 30.09.2019 & 31.12.2019.

Kontaktperson
Gabriele Strobl
+43 1 4000 86774
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Markus Fuhrmann
+43 1 4000 86589
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur.

Tags:
Infos: wien
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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