Neuer FFG-Innovationsscheck erleichtert KMUs den Einstieg in die Forschungs- und Innovationstätigkeit AUS KATEGORIE

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Neuer FFG-Innovationsscheck erleichtert KMUs den Einstieg in die Forschungs- und Innovationstätigkeit

Einreichung laufend (1x pro Jahr und Unternehmen) ab 2.1.2018

Die beiden bisherigen Programmlinien Innovationsscheck 5.000 € und Innovationsscheck Plus 10.000 € laufen am 31.12.2017 aus. Anfang 2018 tritt dann die Regelung für den neuen Innovationsscheck mit Selbstbehalt in Kraft.

Förderbare Unternehmen
Einreichen können KMUs mit Sitz in Österreich, insbesondere solche, die bisher nicht regelmäßig Innovationen hervorgebracht haben und mangels eigenem Forschungs- und Entwicklungspersonal auf den Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen angewiesen sind.
Auch Vereine mit wirtschaftl. Tätigkeit sind förderbar.
Als mögliche Wissensanbieter, bei denen der Scheck eingelöst werden kann, kommen folgende Einrichtungen in Frage:

  • Universitäten
  • Fachhochschulen und deren Transferstellen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Thematische Schwerpunkte
thematisch offen

Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind F&E-Projekte, die von einem KMU mit Unterstützung einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Sie sollen ausgerichtet sein auf den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit des KMUs.
Gefragt sind innovative Vorhaben, die den State of the Art erweitern und die Entwicklung neuartiger Dienstleistungen oder Produkte begünstigen.
Voraussetzung ist der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter des Vorhabens,  der den Einbezug einer Forschungseinrichtung mit ausgewiesener Expertise im entsprechenden Themengebiet notwendig macht.
Folgende Vorhaben sind möglich:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise die Entwicklung von Konzepten, die Durchführung thematisch und technologisch offener bzw. auch nicht-technologischer Vor- und begleitender Studien, die Erledigung von Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inkl. Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z.B. Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und Durchführung anschließender Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (Proof of concept)

Maximale Projektlaufzeit: 12 Monate (jeder Scheck ist 1 Jahr lang ab Ausstellung gültig)

Förderbare Kosten
alle  dem  Projekt  zurechenbaren  Kosten,  die  direkt,  tatsächlich und  zusätzlich  (zum  herkömmlichen  Betriebsaufwand)  für  die  Dauer  der  geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind und von der Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden

Förderung
Max. Förderhöhe: 10.000 € (80%)
(Um die Förderung maximal zu nutzen, sind 12.500 € Projektkosten erforderlich; bei darunterliegenden Kosten wird aliquot unterstützt.)
De-minimis-Förderung

Auszahlung
Die Forschungseinrichtung stellt nach Ende der Arbeiten die Leistungen in Rechnung und bei positiver Überprüfung des Projekts und aller Unterlagen (beispielsweise des Endberichts) kommt es zur Auszahlung durch die FFG.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Antragsstellung hat durch das KMU im eCall der FFG (https://ecall.ffg.at) zu erfolgen. Es ist auch schon das unterschriebene und bewertbare Angebot der Forschungseinrichtung, bei der der Scheck eingelöst werden soll, beizulegen.

Kontakt
Innovationsscheck-Hotline: +43 (0)5 77 55 – 5000
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Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
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