OeMAG: Investitionszuschuss für Ökostrom-Anlagen
Deadline: laufend
Die OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG fördert gemäß § 24 ff Ökostromgesetz 2012 Investitionen in Form eines Investitionszuschusses für
- Kleinwasserkraftanlagen: Neuerrichtung sowie die Revitalisierung einer Kleinwasserkraftanlage. Revitalisierungen sind dann förderfähig, wenn die Investitionen in Kleinwasserkraftanlagen zu einer Erhöhung des Regelarbeitsvermögens um mindestens 15% führen.
- Mittlere Wasserkraftanlagen: als Ökostromanlagen anerkannte Wasserkraftwerke mit einer Engpassleitung von 10 bis 20 MW.
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen: Neu errichtete und erneuerte KWK-Anlagen (Kosten der Erneuerung mindestens 50% der Kosten einer Neuinvestition) mit einer Engpassleistung von über 2 MW. Baubeginn muss zwischen 1. Juli 2006 und 31. Dezember 2013, Inbetriebnahme bis spätestens 31. Dezember 2014 erfolgt sein.
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