ÖHT: TOP-Kooperation für touristische Leuchtturmprojekte
Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens
Fördergegenstand/Antragsteller: vertikale Kooperation von Organisationen/Unternehmen (mind. 50% aus dem Bereich Tourismus), die gemeinsame, innovative Angebote, Produkte, Vertriebskooperationen entwickeln. Gewisse “Mindestprojektgröße” erforderlich (Bettenzahl, Sitzplatzzahl in der Gastronomie).
Förderbare Kosten: externe Kosten, keine internen Personalkosten; Zuschuss bis 50%, max. 200.000 € Fördersumme
Deminimis: ja