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Projektförderungen des Fonds Gesundes Österreich

Einreichfrist: Größere Projekte 10. Jänner 2019 (kleinere laufend)

Ob Gesundheitsförderung im Betrieb oder in der Nachbarschaft, speziell für Kinder und Jugendliche oder Ältere, der FGÖ fördert ganz unterschiedliche Projekte im Bereich Gesundheit.

Wer ist förderbar?
Je nach Förderung können beispielsweise Unternehmen, Seniorinnenwohnhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendbetreuung, Schulen und Kommunen einreichen … alle außer natürliche Personen, insolvente Unternehmen / Körperschaften und RechtsträgerInnen mit Sitz außerhalb Österreichs.

Thematischer Fokus

  • PsychoSOZIALE Gesundheit – Zusammenleben gesundheitsfördernd gestalten
  • Gesundheitliche Chancengerechtigkeit – Wissen entwickeln, gute Praxis verbreiten
  • Gendergerechte Gesundheitsförderung und Diversität

Förderbare Projekte – Anforderungen
Der FGÖ fördert Projekte, also zeitlich begrenzte Aktivitäten im Feld der Gesundheitsförderung und Primärprävention, denen ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrunde liegt.

Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss es einem der folgenden 5 Schwerpunkte zuzuordnen sein:

  1. Gesundes Aufwachsen – PsychoSOZIALE Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
  2. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – Gesundheitliche Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz
  3.  Kommunales Setting – Soziale Unterstützung, Teilhabe und Zusammenhalt in Nachbarschaften
  4. Lebensqualität und Chancengerechtigkeit von älteren Menschen
  5. Gesunder Lebensstil durch intersektorale Zusammenarbeit

Folgende Projektarten sind möglich:

(Wir haben zu einigen Projektarten mehr Infos zusammengetragen. Folgen sie gerne den Verlinkungen oben, um mehr zu erfahren.)

Förderbare Kosten
Je nach Projektart sind unterschiedliche Kosten förderbar: Beispielsweise Personalkosten, Sachkosten, Kosten für Workshops, Reisekosten etc.

Förderung
Der FGÖ trägt in der Regel 1⁄3 bis 50 % der Projektkosten, die restlichen Kosten müssen durch Eigenmittel oder weitere Finanziers gedeckt werden. Grundsätzlich fördert der FGÖ Projekte mit einem Gesamtvolumen von mindestens 5.000* oder 10.000 €

*Für Projekte nachfolgend genannter Förderkategorien liegt die Untergrenze bei 5.000 €:

  • Projekte in der schulischen Gesundheitsförderung,
  • Projekte in der betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gemeindeprojekte zur Gesundheitsförderung

Auszahlung
Die Auszahlung kann in Teilbeträgen erfolgen. Die Auszeichnung der 1. Rate erfolgt nach Unterzeichnung des Fördervertrags. Der genaue Ablauf wird in der Fördervereinbarung festgelegt.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Förderanträge müssen mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide (https://projektguide.fgoe.org/)
gestellt werden, zusätzlich ist ein Unterschriftenblatt postalisch oder per Mail an den FGÖ zu schicken. Es wird empfohlen, Projekte mindestens vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen. Die Bearbeitung von Förderanträgen dauert derzeit nämlich in der Regel bis zu vier Monate. Bereits vor dem Datum der Einreichung begonnene Projekte können nicht gefördert werden.

Termine
Förderanträge mit einer beantragten Summe bis zu 72.000 € können jederzeit eingereicht werden. Hier entscheidet „nur“ die Geschäftsstelle des Fonds Gesundes Österreich.
Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme ab 72.000 € werden zusätzlich vom wissenschaftlichen Beirat geprüft und ein Kuratorium entscheidet. Dieses tagt mindestens zwei Mal im Jahr und es gibt Einreichfristen. Die nächste Frist endet am Donnerstag, dem 10. Jänner 2019.

Weitere Infos finden Sie auf der Website sowie im Leitfaden für die FGÖ Projektförderungen.

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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