So fördert das AMS Kärnten die Anstellung und Qualifizierung neuer Mitarbeiter_innen AUS KATEGORIE

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So fördert das AMS Kärnten die Anstellung und Qualifizierung neuer Mitarbeiter_innen

Das Kärntner Arbeitsmarktservice bietet folgende Förderungen für Unternehmen und Einrichtungen an, die Arbeitssuchende anstellen beziehungsweise qualifizieren wollen.

Eingliederungsbeihilfe „Come Back“
Das AMS Kärnten unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Arbeitssuchenden ab 45 bzw. 50 Jahren mit individuellen Lohnkostenzuschüssen. Auch die Anstellung jüngerer Arbeitssuchender und Langzeitarbeitsloser wird gefördert.
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Förderung für EPUs, die die erste Mitarbeiterin / den ersten Mitarbeiter einstellen wollen
Hier haben Kärntner ArbeitgeberInnen die Chance, ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts als Beihilfe ausbezahlt zu bekommen.
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Implacement-Stiftung: Ausbildung nach Maß
Mit diesem Programm können sich Kärntner Unternehmen MitarbeiterInnen ins Team holen, die in Arbeitsstiftungen so qualifiziert werden, dass sie exakt dem Bedarf des Unternehmens gerecht werden. Die Höhe des Zuschusses zum Schulungsarbeitslosengeld wird individuell ausverhandelt.
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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Kärntner Arbeitsmarktservice fördert Unternehmen, die gering qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen ausbilden lassen wollen mit bis zu 50% (maximal 10.000 Euro) Zuschuss zu Kurs- und Personalkosten.
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Förderung der Lehrausbildung
Kärntner Unternehmen und Einrichtungen, die Lehrlinge ausbilden, können Zuschüsse zu den Ausbildungskosten beantragen; möglich sind monatliche Zuschüsse zwischen 400 und 755 Euro für bis zu 3 Jahre.
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Petra Busswald
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