So fördert das Land NÖ größere F&E- und Innovationsprojekte
Einreichung laufend möglich
Hier werden Forschungs- und Innovationsvorhaben mit Blick auf den Markt gefördert.
Wer ist förderbar?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in NÖ
Es sind auch Kooperationsprojekte möglich mit einem KMU aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat z.B. oder mit einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung. Hierfür kann es bis zu 15 % Qualitätszuschlag geben.
Förderbare Projekte – Anforderungen
Gefragt sind Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte. Sie sollen primär dem Bereich experimentelle Entwicklung zuzurechnen sein und ein hohes Marktumsetzungspotential besitzen.
Die Projekte sollen im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Kriterien
- Technologiesprung für das Unternehmen wird begünstigt
- Projekt ist orientiert am Stand der Technik
- Technisches Projektumsetzungsrisiko ist gegeben
- Projekt trägt zur dynamischen Entwicklung des Unternehmens bei
- Projekt trägt zum Know-how-Aufbau am Standort bei
- Ressourceneffizienz
- Projekt ist wesentlich für die erfolgreiche Marktumsetzung einer Idee
- Projekt macht das Unternehmen fit für den nationalen Wettbewerb, sodass in Folge auch künftige Projekteinreichungen bei den weiterführenden Bundesförderstellen, insbesondere FFG, ermöglicht werden
Förderbare Kosten
- Personalkosten (pauschaler Stundensatz von 30 €.)
- Kosten für F&E-spezifische Instrumente und Ausrüstungen (anteilige Abschreibung für Abnutzung [Afa] für die Verwendung im Projekt)
- externe Dienstleistungen (Kosten für Auftragsforschung, den Zukauf von Fachwissen sowie externe Kosten von Durchführbarkeitsstudien – technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld bis max. € 60.000, wirtschaftliche Marktumsetzungsstudien bis max. € 40.000)
- Gemeinkosten als Pauschale von 25% der förderbaren Personalkosten und förderbare Afa für Instrumente und Ausrüstungen
Förderung
Die maximale Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab:
KU: 45 %
MU: 35 %
GU: 25 %
Zusätzlich möglich sind Qualitätszuschläge von 15%.
Die Fördersumme ist projektabhängig.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben zu stellen.
Ein Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit den benötigten Unterlagen einzureichen – entweder postalisch oder online über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ.
Kontaktpersonen
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
beim Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten
www.noe.gv.at
+43 / 2742 / 9005
Martina Ebner
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DW 16111
Wolfgang Kremser
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DW 16152
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Landes NÖ.