„Sparkling Sience“ fördert Forschung an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Schule AUS KATEGORIE

0

„Sparkling Sience“ fördert Forschung an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Schule

Ende der Einreichfrist: 15.07.2016 – 30.09.2016

Das Programm „Sparkling Science“ des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (ausgeschrieben vom Österreichische Austauschdienst GmbH) startet voraussichtlich in  einer  Woche in seine 6. Ausschreibung. Ziel von „Sparkling Sience“ ist es, hochwertige Forschung mit voruniversitärer Nachwuchsförderung zu verbinden. Durch Förderung anspruchsvoller wissenschaftlicher Kooperationsprojekte von Forschungseinrichtungen und Schulen soll wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn mit der Steigerung des Interesses von Jugendlichen am Thema Forschung verknüpft werden.

Förderbar sind ausschließlich Projekte, die den anerkannten wissenschaftlichen Standards entsprechen und die darüber hinaus neue Erkenntnisse in den betreffenden Forschungsfeldern erbringen. Inhalte und Methoden der Projekte müssen so geartet sein, dass Jugendliche maßgeblich und nachvollziehbar zur Erreichung der Forschungsziele beitragen können. Förderungsbedingung ist darüber hinaus die projektbegleitende Einführung von gemeinsamen Aktivitäten, die von den beteiligten Forschungs- und Bildungseinrichtungen auch über die Laufzeit der geförderten Projekte hinaus mit nachhaltig leistbarem Aufwand fortgesetzt werden können.

Achtung: Der Ausschreibungszeitraum  wird diesmal recht kurz sein und mit Ende Juli in den Sommerferien enden.  Daher  müssen die formalen Letters of Interest der Schulen ausnahmsweise erst vor der Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden. Es ist jedoch empfehlenswert bereits jetzt  nötige Vorgespräche mit Schulen zu führen und Vorabzusagen von Schulpartnern einzuholen.

Facts:

  • Einreichberechtigt: Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Internationale Partner oder Schulen: sind zulässig, der Leadantragsteller muss jedoch in Österreich sitzen
  • Förderhöhe: max. 170.000 Euro
  • Laufzeit: bis zu 2 Jahren, kostenneutrale Verlängerung in begründeten Fällen möglich
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung: Ende April 2017
  • Frühest möglicher Projektstart: ab Juli 2017

Für weitere Informationen bitte ein email an:email hidden; JavaScript is required

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Anna Grampelhuber
E-Mail: ag@ovos.at
Förderblog