Stundensätze für Gesellschafter – Kollektivvertrag als Grundlage für die Anrechnung
Bei manchen Förderungen werden für die Bestimmung der anrechenbaren Stundensätze für Gesellschafter mit mehr als 25% Anteil an der Gesellschaft die Kollektivverträge herangezogen.
Beispielsweise bei den ehemaligen ZIT-Förderprogrammen der Wirtschaftsagentur (Innovation, Kooperation, Kommunikation, Forschungs-Calls), sofern es sich beim antragstellenden Unternehmen um ein kleines Unternehmen (KU) handelt. Hier gilt ansonsten der Stundensatz von 40 €.
Bei FFG-Einreichungen gilt der Stundensatz von 35 € für Gesellschafter.
Ein nützlicher Link: Kollektivvertragsdatenbank der Wirtschaftskammer (enthält alle Kollektivvertrags(rahmen)texte, alle Lohn- und Gehaltstafeln sowie notwendige Zusatzinformationen nach Branchen und Bundesländern gegliedert)