Unterstützung für Ihren digitalen Markteintritt bietet AT:net AUS KATEGORIE

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Unterstützung für Ihren digitalen Markteintritt bietet AT:net

Einreichfrist: 04.10.2016
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft fördert mit ihrer aktuellen Ausschreibung des Programms AT:net die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und digitaler Produkte.

Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb. Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration).

Grundsätzlich ist der Call für alle Themen offen, die sich mit der Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen beschäftigen. E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion sind genauso erwünscht wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe. Der Fokus der aktuellen Ausschreibung liegt auf dem Einsatz von Open-Source-Technologie. Daher sind insbesondere FörderungswerberInnen mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch ebenfalls zulässig.

Wer ist förderbar?

Mit Firmensitz oder Betriebsstandort in Österreich:

  • Unternehmen jeder Rechtsform (bestehende Unternehmen und Start-Ups)
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • nicht profitorientierte Organisationen

Anforderungen an die eingereichten Projekte

  • Der Fokus des Projekts liegt auf der Markteinführung und Etablierung einer digitalen Anwendung oder eines digitalen Produkts.
  • Bei der Einreichung wird ein funktionsfähiger Prototyp nachgewiesen.
  • Keine ungeklärten technischen Hürden, keine hohen technischen Risiken.

Förderbare Kosten

  • Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing und Vertriebskosten)
  • Kosten für Software- und Usertests
  • Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten

Höhe der Förderung und Laufzeit

  • Förderung nach der De-minimis-Verordnung
  • Förderungsquote 25 %, für KMU gilt ein erhöhter Satz von 35 %
  • Minimale Förderungshöhe EUR 10.000, maximale Förderungshöhe EUR 200.000
  • Laufzeit 18–36 Monate

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: email hidden; JavaScript is required

Tags:
Infos: Österreich
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Anna Grampelhuber
E-Mail: ag@ovos.at
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