Wirtschaftsagentur fördert Digitalisierung von Nahversorgern AUS KATEGORIE

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Wirtschaftsagentur fördert Digitalisierung von Nahversorgern

Hier gibt es die Chance auf bis zu 10.000 Euro pro Jahr – über Digitalisierungsmaßnahmen hinaus werden auch Maßnahmen gefördert, die Nahversorgungsunternehmen im Bereich Konkurrenzfähigkeit und Standortfrage unterstützen.


Einreichfrist
Einreichung laufend bis 31.12.2023 möglich

Förderbare Unternehmen
Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie GründerInnen

Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Projekte, welche die Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig sichern. Beispielsweise werden Betriebe angesprochen, die ihr Geschäftslokal umbauen, sich neue Maschinen anschaffen oder Digitalisierungsmaßnahmen (wie z. B. Onlineshop, Online-Bestellsystem etc.) umsetzen wollen. Eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen können Projektinhalt sein:

Nahversorgungsmaßnahmen
a) Investive Maßnahmen zur

  • Durchführung von baulichen Maßnahmen
  • Verbesserung der Geschäftseinrichtung
  • Anschaffung von Geräten und Ausrüstungen
  • Anschaffung von Standard-Hard- und Software

b) Beratungsmaßnahmen durch Dritte für

  • Marktauftritt des Geschäfts
  • Erstellung von Geschäftskonzepten (z. B. Planung von Zusatzleistungen, Nutzung von Nebenrechten)
  • Verbesserung von Abläufen

c) Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung der

  • MitarbeiterInnen
  • InhaberInnen (z. B. Buchführung)

Digitalisierungsmaßnahmen

  • Investive Maßnahmen in digitale Infrastruktur,
  • Beratungsmaßnahmen zur Vorbereitung der Durchführung von Digitalisierungsaktivitäten

Wesentliche Kriterien für den Erhalt der Förderung:

  • Beitrag zum mittel- und langfristigen Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
  • Erfüllen qualitativer Mindestmaßstäbe wie Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Einführung neuer Produkte oder Maßnahmen der Qualitätssicherung u. dgl.

Unterschied zu Nahversorgung Fokus: Dort geht es um das Entwickeln neuer Angebote, nicht aber um das Verbessern bestehender Abläufe und Strukturen in Richtung Konkurrenzfähigkeit.

Max. Projektlaufzeit: 2 Jahre
Mindestprojektgröße 5.000 Euro

Förderbare Kosten
Sach- und Materialkosten, Kosten für Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, immaterielle Anlagengüter und externe Dienstleistungen
Förderung
10 % für Nahversorgungsmaßnahmen
50 % für Digitalisierungsmaßnahmen
max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Jahr

Auszahlung
Keine genaueren Angaben zu Höhe und Zeitpunkt der Auszahlungsraten

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag inklusive beizulegender Unterlagen ist online über das Portal der Wirtschaftsagentur Wien (www.wirtschaftsagentur.at) einzureichen.
Die Einreichung ist innerhalb des Zeitraums von 01.05.2019 bis 31.12.2023 laufend möglich.

Kontaktpersonen
Lukas Dingelmaier
+43 699 14086897
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien.

Tags:
Infos: Wien
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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