Zuschuss zur Lehrausbildung vom AMS Kärnten
Einreichung laufend möglich
Das AMS Kärnten fördert Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden, mit Zuschüssen zu den Ausbildungskosten.
Wer ist förderbar?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen
Wofür wird die Förderung vergeben?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
- Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
Förderbare Kosten
Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand)
Förderung
Monatlicher Zuschuss zu den Ausbildungskosten: je nach Personengruppe und Ausbildungsstätte zwischen 400 und 755 Euro
Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
Einreichung
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Die Förderungswerberin / der Förderungswerber und die zu fördernde Person müssen vor Beginn der Beschäftigung mit der zuständigen Beraterin / dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnehmen.
Kontakt
AMS Kärnten, Landesgeschäftsstelle
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Tel: (0463) 3831
Fax: (0463) 3831-190
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AMS.