1. Ausschreibung “Vorzeigeregion Energie” – Klima- und Energiefonds fördert Sondierungsprojekte
Einreichfrist: bis 31.03.2016, 12:00 Uhr
Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen Energietechnologie-Vorzeigeregionen aufgebaut werden. Es geht um die Etablierung von Best-Practice-Standorten, an denen Musterlösungen für intelligente, sichere und nachhaltige Energie- und Verkehrssysteme demonstriert werden. Die Umsetzung der Initiative erfolgt in mehreren Phasen. Phase1 ist der Konzeption des Projektclusters gewidmet.
Wer kann gefördert werden?
Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Universitäten und Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck, Gemeinden und Selbstverwaltungskörper, NPOs
Thematische Schwerpunkte
Ziel Nummer 1 ist die Entwicklung und Anwendung heimischer Energie- und energierelevanter Verkehrstechnologien zur großflächigen Praxiserprobung.
Schlagworte: Dienstleistungsinnovation, IT, Mobilität, Umwelt und Energie
Förderbare Projekte – Anforderungen
Sondierungsprojekte mit max. 9 Monaten Laufzeit (Erstellung des wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts, Strategieformulierung, Konsortiumsbildung, Vorbereitung geeigneter Kooperations- und Managementstruktur, Definition geplanter Umsetzungsvorhaben sowie Analyse und Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit)
Eingereicht werden kann einzeln oder in Kooperation. GU sind ausschließlich in kooperativen Einreichungen teilnahmeberechtigt. Multidisziplinäre und intersektorale Konsortien sind erwünscht. Die Förderung der ausländischen Partner beträgt max. 20% der Gesamtförderung.
Projektstart spätestens Juli 2016
Förderbare Kosten
Kosten die direkt mit dem Projekt verbunden sind (erwarteter Schwerpunkt: Prototypenentwicklung, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte, Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld [TRL 5 bis 9])
Die Grenze für Drittkosten liegt bei 50 % der Gesamtkosten des Projekts bzw. bei kooperativen Sondierungen der Gesamtkosten je Partner. Überschreitung muss in der Projektbeschreibung begründet werden
Finanzierungsvolumen
Ausschreibungsbudget: 3 Mio. Euro
Förderquote: 50 bis 80%
max. 200.000 Euro Förderung
Auszahlung
Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate (50%) ausgezahlt.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung ist bis 31.03.2016 elektronisch via FFG eCall möglich. Nach Einreichschluss entscheidet die Jury innerhalb des 2. Quartals 2016, sodass der Projektbeginn mit spätestens Juli 2016 möglich ist.
Ende August / Anfang September 2016 ist ein Treffen zur Vernetzung der Projektkonsortien und potenzieller Projektpartner anlässlich der Phase 2 Vorzeigeregion Energie geplant.
Kontaktpersonen
Mag. Urban Peyker MSc
Programmleitung
T 05/7755-5049
urban.peyker@ffg.at
DI Mag. (FH) Clemens Strickner
Teamleitung Energie & Umwelt
T 05/7755-5060
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Vorzeigeregion Energie und im Leitfaden Sondierungen.