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20% Zuschuss für Risikokaptialinvestments

Die Austria Wirtschaftsagentur (aws) macht Österreich für Risikokaptialinvestments besonders attraktiv. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss von 20% zum investierten Kapital gewährt werden.

Hier die wichtigsten Fakten zur aws Risikokapitalprämie:

Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Investorinnen und Investoren, die sich an innovativen Start-ups beteiligen. Diese Förderungswerberinnen und Förderungswerber können natürliche Personen (z. B. Business Angels, Privatinvestorinnen und -investoren) mit Wohnsitz in der Europäischen Union oder juristische Personen (z. B. Beteiligungsgesellschaften, Privatstiftungen) mit Sitz oder eingetragener Betriebsstätte in der Europäischen Union sein, deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter ihren Wohnsitz ebenfalls in der Europäischen Union haben.

Innovative Start-ups müssen folgende Kriterien erfüllen: — in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) errichtet — Sitz oder Betriebsstätte in Österreich — Kleinst- oder Kleinunternehmen (d. h. weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und maximal EUR 10 Mio. Umsatz oder maximal EUR 10 Mio. Bilanzsumme) — noch nicht bzw. seit der ersten fakturierten Rechnung (ausgenommen Umsätze aus Testkäufen und Nebentätigkeiten) weniger als sieben Jahre am Markt gewerblich tätig — innovativ und wachstumsstark

Was wird gefördert?
Es sind ausschließlich Minderheitsbeteiligungen bis zu einem Anteil am Kapital bzw. an Stimmrechten von maximal 49,9 % förderbar, eine Übernahmeabsicht darf nicht gegeben sein.

Wie hoch ist die Förderung?
20% des Investments. Pro Kalenderjahr und Investorin bzw. Investor können kumulierte Investitionsbeträge von bis zu EUR 250.000 als Förderungsbasis herangezogen werden. Damit beträgt die Förderhöhe pro Investorin bzw. Investor und Kalenderjahr EUR 50.000.

Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet. Die Einreichung des Antrages der Investorin bzw. des Investors für eine „aws Risikokapitalprämie“ muss vor Abschluss der Beteiligung am innovativen Start-up erfolgen.

Zeitlich unabhängig von der Antragstellung der Investorin bzw. des Investors stellt das innovative Start-up einen Antrag auf Ausstellung einer „aws Start-up Qualifikation“. Bei positiver Prüfung stellt die aws eine Start-up-Qualifikation aus, welche die Erfüllung der Start-up-Kriterien bestätigt. Diese ist für sechs Monate gültig und kann vom innovativen Start-up in weiterer Folge zum Vorweis gegenüber (weiteren) interessierten Investorinnen und Investoren verwendet werden. Eine gültige „aws Start-up-Qualifikation“ ist jedenfalls Voraussetzung für die Ausstellung eines Förderungsvertrages für eine „aws Risikokapitalprämie“.

Handelt es sich um eine de-minimis Förderung?
Ja.

Weitere Informationen unter gerne unter: email hidden; JavaScript is required

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Infos: Österreich
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Anna Grampelhuber
E-Mail: ag@ovos.at
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