5.000 Euro Scheck für kreativwirtschaftliche Leistungen in Innovationsprojekten
Einreichung laufend möglich – DERZEIT BEREITS AUSGESCHÖPFT
Der neue Kreativwirtschaftsscheck stellt einen Zuschuss für KMU dar, die kreativwirtschaftliche Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens in Anspruch nehmen.
Unternehmen die ein Innovation- oder Forschungsprojekt durchführen, können sich an kreativwirtschaftliche Leistungserbringer wenden und deren Beauftragung mit dem Scheck bezahlen.
Förderbar sind vor allem Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung oder Marktüberleitung im Rahmen eines Innovationsprojekts, wobei folgende kreativwirtschaftliche Kernbereiche anerkannt werden:
- Design
- Architektur
- Multimedia/Spiele
- Mode
- Musikwirtschaft, insbesondere Musikverwertung
- Audiovision und Film, insbesondere Filmverwertung
- Medien- und Verlagswesen
- Grafik
- Werbewirtschaft
- Kunstmarkt
Facts:
Förderhöhe: max. 5.000 Euro
Förderquote: 100%
Laufzeit: max. 12 Monate
De-minimis-Förderung