5.000 Euro Scheck für kreativwirtschaftliche Leistungen in Innovationsprojekten AUS KATEGORIE

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5.000 Euro Scheck für kreativwirtschaftliche Leistungen in Innovationsprojekten

Einreichung laufend möglich – DERZEIT BEREITS AUSGESCHÖPFT

Der neue Kreativwirtschaftsscheck stellt einen Zuschuss für KMU dar, die kreativwirtschaftliche Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens in Anspruch nehmen.

Unternehmen die ein Innovation- oder Forschungsprojekt durchführen, können sich an kreativwirtschaftliche Leistungserbringer  wenden und deren Beauftragung mit dem Scheck bezahlen.

Förderbar sind vor allem Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung oder Marktüberleitung im Rahmen eines Innovationsprojekts, wobei folgende kreativwirtschaftliche Kernbereiche anerkannt werden:

  • Design
  • Architektur
  • Multimedia/Spiele
  • Mode
  • Musikwirtschaft, insbesondere Musikverwertung
  • Audiovision und Film, insbesondere Filmverwertung
  • Medien- und Verlagswesen
  • Grafik
  • Werbewirtschaft
  • Kunstmarkt

Facts:

Förderhöhe: max. 5.000 Euro
Förderquote: 100%
Laufzeit: max. 12 Monate
De-minimis-Förderung

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Anna Grampelhuber
E-Mail: ag@ovos.at
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