AK Wien Digitalisierungsfonds fördert Projekte zum Thema Arbeit 4.0 AUS KATEGORIE

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AK Wien Digitalisierungsfonds fördert Projekte zum Thema Arbeit 4.0

Die Arbeiterkammer Wien fördert Projekte, mit denen Digitalisierung aus Perspektive von Arbeitnehmer*innen gestaltet wird.

Einreichfrist: 11.1. bis 10.3.2021

Wer kann einreichen?

Projekte können eingereicht werden von:

  • Betriebsrät*innen,
  • Arbeitnehmer*innen-Gruppen (ab drei Personen),
  • Zivilgesellschaft (Vereine, NGOs usw.),
  • Gewerkschaften,
  • Forschungsinstituten,
  • Bildungseinrichtungen,
  • Entwickler*innen,
  • Gebietskörperschaften und
  • Unternehmen (nur zusammen mit dem Betriebsrat)

mit Sitz in Wien.

Thematische Schwerpunkte
Einer der 5 Hebel zur Gestaltung des Digitalen Wandels sollte Gegenstand des Projekts sein. Zur Auswahl stehen:

  • Wissen & Bewusstsein (Digitale Kompetenzen)
  • Technologieentwicklung,
  • Regulierung (Neue Prozesse, rechtliche Rahmenbedingungen)
  • Geschützte Räume des Ausprobierens
  • Grundlagenforschung

Förderbare Projekte – Anforderungen
Die AK lädt ein, entlang dieser 5 Hebel zur Gestaltung des digitalen Wandels Projekte, Problemstellungen und Lösungen einzureichen.

Ad. Projekte: Im Gegensatz zu den eher kürzer zu beschreibenden Problemstellungen und Lösungen sind hier umfassende Projekte im Kontext Digitalisierung & Arbeitnehmer*innen mit Meilensteinplanung gefragt.
Max. Projektlaufzeit: 24 Monate

Ad. Problemstellungen: Hier können Problemstellungen im Zusammenhang Digitalisierung beschrieben und eingereicht werden. Jene Problemstellungen, die sich für eine Bearbeitung durch den Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 eignen, veröffentlicht die AK WIEN zur Einreichung von Lösungen.

Ad. Lösungen: Zu diesen konkreten Herausforderungen und Problemstellungen können bereits Lösungen eingereicht werden:

  • Kriterien für eine Software zur arbeitsentlastenden Pflegedokumentation
  • Spitzentechnologie am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen
  • Digitale Plattformen als Arbeitgeberinnen der Zukunft
  • Digital arbeiten in der Krise und Frauen in Verantwortungspositionen stärken
  • Besser Bescheid wissen: Arbeitslosengeldrechner

Förderbare Kosten
Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Repräsentationskosten (Kosten betreffend Außendarstellung eines Unternehmens)

Förderung
Höhe der Förderung zwischen 2.000 und 200.000 Euro
Förderquote für wirtschaftlich tätige FördernehmerInnen unabhängig von deren Rechtsform: 50 %
Förderquote für nicht-wirtschaftlich tätige FörderwerberInnen: 100 %

Auszahlung
Vereinbarung über die Auszahlungen gemäß den Meilensteinen im Zeit- und Kostenplan bei Unterzeichnung des Fördervertrags;
10 Prozent (90 Prozent bei Projekten mit einer Gesamtfördersumme von unter 10.000 Euro) werden bei Unterzeichnung des Fördervertrags ausgezahlt; mind. weitere 10 Prozent nach Projektabschluss; Auszahlungen dazwischen erfolgen je nach Vereinbarung

Einreichung
Projekte, Problemstellungen und Lösungen müssen über separate Online-Formulare eingereicht werden.

Termine
Einreichfrist: 11. Jänner bis 10. März 2021
Förderzusage: Mitte Mai

Kontakt

AK Wien
Büro für digitale Agenden
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+43 1 50165 12856

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer Wien. Hier sind die Richtlinien, Online-Formulare sowie unterstützendes Material zur Projektausarbeitung zugänglich.

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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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