Aktionsrichtlinie1 „Umsetzung von Innovativen Projekten“ im Burgenland AUS KATEGORIE

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Aktionsrichtlinie1 „Umsetzung von Innovativen Projekten“ im Burgenland

Einreichung: laufend, bis 31.12.2013

Im Zentrum dieser Förderung stehen Unternehmen, die die Wirtschaft im Burgenland nachhaltig stärken sollen. Gefördert wird:

  • die Umsetzung von Innovationsvorhaben
  • die Umsetzung innovativer Projekte

Burgenländische Unternehmen sollen angehalten werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Die gegenständlichen Förderungsmaßnahmen verfolgen daher folgende Ziele:

  • Initiierung von mehr Innovations- und Entwicklungstätigkeit bis hin zu regelmäßiger Forschungstätigkeit im Unternehmen
  • Hebung des Innovationspotenzials burgenländischer Unternehmen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Anregung von wirtschaftlichem Wachstum
  • Förderung der Zusammenarbeit mit externen Forschungseinrichtungen
  • Sicherung und Schaffung qualifzierter Arbeitsplätze

(http://www.wibag.at/fileadmin/redakteur/Downloads/Foerderungen_2011/Umsetzung_von_Innovativen_Projekten.pdf)

Unterstützt werden sollen Maßnahmen in Unternehmen, die innovative und neuartige Produkte hervorbringen, wie Applikationsentwicklungen, Pilotprojekte und Testanwendungen, Produktionsüberleitung, Optimierung von Produktions- & Verfahrensabläufen sowie deren Weiterentwicklung.

Besonders interessant ist, dass auch Kosten für die Schutzrechte im Rahmen dieser Förderlinie gefördert werden können und auch ein begleitendes Coaching mit max. 30 geförderten Stunden angeboten wird.

Höhe der Förderung: max. 300.000 €.

Weitere Informationen: www.wibag.at

Tags:
Infos: burgenland
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Elke Szalai
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