AWS License.IP – unterstützt KMUs bei der Einlizenzierung von Technologien Dritter
Einreichfrist: Die Förderung ist ausgelaufen
Der aws untertsützt die Einlizenzierung von Technologien Dritter (vorzugsweise universitärer und außeruniversitärer Institute), wenn dies die eigene Technologie/Innovationsstrategie voranbringt. So soll die Kooperationsbereitschaft zwischen KMUs und Technologieanbietern gefördert und die „time-to-market“ eigener Entwicklungen von KMUs verkürzt werden.
Förderbare Unternehmen
KMUs aller Branchen mit Sitz in Österreich
Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Technologiesuche und Technologielizenzierung (im Rahmen eines F&E-Projekts oder außerhalb).
Innovativer Gehalt des Lizenzgegenstandes (z.B. Prozessinnovationen, Produktinnovationen), technische Umsetzungsaussichten und Marktpotenzial des Gesamtprojekts entscheiden über die Projektauswahl.
Art der Förderung:
Coaching und Zuschuss
- systematische Analyse des spezifischen Technologiebedarfs des Unternehmens
- Suche und Identifizierung geeigneter technologischer Lösungen und deren Anbieter
- Begleitung beim Lizenzierungsprozess und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit dem Technologieanbieter
- Finanzierung der Kosten der von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenen Patente und/oder Know-how
Finanzierungsvolumen
Förderungshöhe: max. EUR 200.000
Förderungsquote: max. 50 %, bei experimenteller Entwicklung im Rahmen eines F&E- Projektes je nach Unternehmensgröße (KU bzw. MU) 45% bzw. 35% der förderbaren Kosten
Ausmaß der Dienstleistung (direkte operative Unterstützung): max. EUR 4.000 pro Projekt
Zuschuss zu Lizenzierungskosten wird für eine Projektlaufzeit von max. 3 Jahren gewährt.
Die Unterstützung gilt als De-minimis-Beihilfe wenn eine Technologie-Lizenzierung ohne F&E-Projekt gefördert werden soll. Eine Technologie-Lizenzierung im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes wird nach AGVO Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben behandelt.
Kosten der von aws durchgeführten operativen Unterstützung (bzgl. Technologietransfer, Schutz des geistigen Eigentums, Handel mit Patenten und Lizenzvereinbarungen) sind nach AGVO oder De-minimis-Verordnung förderbar.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Förderung ist in der bisherigen Form ausgelaufen. Infos über eine nachfolgende Förderung werden erst bekanntgegeben.
- Telefonische Anfrage durch das KMU bezüglich Technologiesuche
- Einreichung des Förderungsantrages bei aws
- Beurteilung des Förderantrages durch den aws
- Förderungszusage
- Abschluss Fördervertrag
- Technologiesuche durch den aws
- Übermittlung einer Übersicht der gefundenen Technologie an das KMU
oder
- Telefonische Anfrage durch das KMU bezüglich Technologielizenzierung
- Einreichung des Förderungsantrages bei aws
- Beurteilung des Förderantrages durch den aws
- Förderungszusage
- Unterstützung und monetäre Förderung der Technologielizenzierung durch den aws
Kontaktperson
Dr. Angela Siegling
+ 43 1 501 75 – 552
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Weitere Informationen