AWS License.IP – unterstützt KMUs bei der Einlizenzierung von Technologien Dritter AUS KATEGORIE

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AWS License.IP – unterstützt KMUs bei der Einlizenzierung von Technologien Dritter

Einreichfrist: Die Förderung ist ausgelaufen

Der aws untertsützt die Einlizenzierung von Technologien Dritter (vorzugsweise universitärer und außeruniversitärer Institute), wenn dies die eigene Technologie/Innovationsstrategie voranbringt. So soll die Kooperationsbereitschaft zwischen KMUs und Technologieanbietern gefördert und die „time-to-market“ eigener Entwicklungen von KMUs verkürzt werden.

Förderbare Unternehmen
KMUs aller Branchen mit Sitz in Österreich

Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Technologiesuche und Technologielizenzierung (im Rahmen eines F&E-Projekts oder außerhalb).
Innovativer Gehalt des Lizenzgegenstandes (z.B. Prozessinnovationen, Produktinnovationen), technische Umsetzungsaussichten und Marktpotenzial des Gesamtprojekts entscheiden über die Projektauswahl.

Art der Förderung:
Coaching und Zuschuss

  • systematische Analyse des spezifischen Technologiebedarfs des Unternehmens
  • Suche und Identifizierung geeigneter technologischer Lösungen und deren Anbieter
  • Begleitung beim Lizenzierungsprozess und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit dem Technologieanbieter
  • Finanzierung der Kosten der von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenen Patente und/oder Know-how

Finanzierungsvolumen
Förderungshöhe: max. EUR 200.000
Förderungsquote: max. 50 %, bei experimenteller Entwicklung im Rahmen eines F&E- Projektes je nach Unternehmensgröße (KU bzw. MU) 45% bzw. 35% der förderbaren Kosten
Ausmaß der Dienstleistung (direkte operative Unterstützung): max. EUR 4.000 pro Projekt
Zuschuss zu Lizenzierungskosten wird für eine Projektlaufzeit von max. 3 Jahren gewährt.

Die Unterstützung gilt als De-minimis-Beihilfe wenn eine Technologie-Lizenzierung ohne F&E-Projekt gefördert werden soll. Eine Technologie-Lizenzierung im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes wird nach AGVO Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben behandelt.
Kosten der von aws durchgeführten operativen Unterstützung (bzgl. Technologietransfer, Schutz des geistigen Eigentums, Handel mit Patenten und Lizenzvereinbarungen) sind nach AGVO oder De-minimis-Verordnung förderbar.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Förderung ist in der bisherigen Form ausgelaufen. Infos über eine nachfolgende Förderung werden erst bekanntgegeben.

  1. Telefonische Anfrage durch das KMU bezüglich Technologiesuche
  2. Einreichung des Förderungsantrages bei aws
  3. Beurteilung des Förderantrages durch den aws
  4. Förderungszusage
  5. Abschluss Fördervertrag
  6. Technologiesuche durch den aws
  7. Übermittlung einer Übersicht der gefundenen Technologie an das KMU

oder

  1. Telefonische Anfrage durch das KMU bezüglich Technologielizenzierung
  2. Einreichung des Förderungsantrages bei aws
  3. Beurteilung des Förderantrages durch den aws
  4. Förderungszusage
  5. Unterstützung und monetäre Förderung der Technologielizenzierung durch den aws

Kontaktperson
Dr. Angela Siegling
+ 43 1 501 75 – 552
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Weitere Informationen

Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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