Brauchen Sie Personal zur Umsetzung einer Innovation? Das Land NÖ bietet Fördermöglichkeiten! AUS KATEGORIE

1

Brauchen Sie Personal zur Umsetzung einer Innovation? Das Land NÖ bietet Fördermöglichkeiten!

Einreichung laufend möglich

Eine Innovationsassistenz kann dabei helfen, die Unternehmenskultur zu verändern, die Nutzung neuer Technologien im Unternehmen zu verankern oder neues Know-how einzubringen. Das Land NÖ fördert die Einstellung einer solchen Unterstützungskraft.

Wer ist förderbar?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niederösterreich
KMU generell, GU unter Beachtung der de-minimis-Obergrenze

Wer kann als Innovationsassistenz angestellt werden

  • Universitäts- und (Fach-)HochschulabsolventInnen, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (JungakademikerInnen)
  • AkademikerInnen, die mindestens 2 Jahre in einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einschlägig beschäftigt waren und direkt von dieser in das Unternehmen des Förderwerbers aufgenommen werden
  •  

Der Innovationsassistenz ist als neue/r zusätzliche/r MitarbeiterIn in das Unternehmen aufzunehmen.

Förderbare Projekte – Anforderungen
Die Einstellung der Assistenzkraft ist förderbar, wenn sie im Rahmen eines Innovations- bzw. Forschungsprojekts passiert. Das Projekt kann in den Bereichen neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch im Bereich Organisation durchgeführt werden. Im Fokus der Förderung steht der Aufbau von innerbetrieblichem technologischem Know-how.
Das Projekt solle im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.

Förderbare Kosten
Personalkosten und Weiterbildungsmaßnahmen

Förderung
Die Förderung besteht aus Zuschuss

  • zu den Personalkosten der Innovationsassistenz (bis zu 50% / max. 30.000 € für eine maximale Projektlaufzeit von 18 Monaten
  • zu projektspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen für die Innovationsassistenz, die dabei helfen, das Projekt operativ umzusetzen (bis zu 50% der Kurskosten, max. 2.500 €)

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben zu stellen.
Ein Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit den benötigten Unterlagen einzureichen – entweder postalisch oder online über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ.

Kontaktpersonen
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
beim Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten
www.noe.gv.at
+43 / 2742 / 9005 – DW

Roswitha Lehmbacher
email hidden; JavaScript is required
DW 16134

Monika Maukner
email hidden; JavaScript is required
DW 16128

Weitere Infos finden Sie auf der Website des Landes NÖ.

Tags:
Infos: niederoesterreich, niederoesterreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog