Fast Track Digital: FFG fördert Entwicklung digitaler Lösungen
Einreichung: Kurzdarstellung bis 21.01.2021, 12:00 Uhr, Vollantrag bis 18.03.2021, 12:00 Uhr
Gefördert wird experimentelle Entwicklung in Teamarbeit mit dem Ziel, neue digitale Lösungen in den Markt einzuführen. Insbesondere KMU sind zur Teilnahme aufgerufen. Sehr willkomen sind auch Open-Innovation-Ansätze.
Wer ist förderbar?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen
- Auch Vereine, NPOs und nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
Es sind nur Kooperationsprojekte förderbar – Konsortien müssen aus mind. 2 Unternehmen bestehen, darunter jedenfalls ein KMU
Thematischer Fokus
Die Ausschreibung ist themenoffen, es liegt aber ein Fokus auf Digitalisierung: Möglich sind z.B. Projekte im Bereich Internet der Dinge, Systeme zur algorithmischen Entscheidungsfindung, Blockchain, 3D-Druck, Virtual Reality, Sharing-Plattformen, Smart Grids, Robotik, Educational Technologies, eGovernment und Künstliche Intelligenz.
Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekte, die sich auf experimentelle Entwicklung rund um digitale Lösungen konzentrieren.
Die Ausschreibung adressiert insbesondere KMU, die
- neue digitale Märkte erschließen oder
- bestehende Märkte mit neuen digitalen Lösungen revolutionieren wollen
Inhalt des Projekts kann sein:
- Entwicklung neuer und Erweiterung bestehender digitaler Angebote für die Wirtschaft
- Kompetenz- und Kapazitätsaufbau zur Digitalisierung von Betriebsabläufen
- Kompetenz-und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
Wichtig für ein Projekt:
- Kooperation zwischen verschiedenen Stakeholdern – u.a. Wirtschaft und Forschung
- Einbindung verschiedener AkteurInnen wie z.B. Zielgruppe
- Anwendung zeitgemäßer Innovationsmethoden
- Bezug zu ethischen und rechtlichen und / oder nachhaltigen Aspekten der Digitalisierung
Laufzeit: 2 Jahre
Mögliche Starttermine der Projekte:
- 01.09.2021
- 01.10.2021
- 01.11.2021
Mindestprojektkosten: 100.000 Euro
Förderbare Kosten
Dem Projekt zurechenbare Kosten zusätzlich zum üblichen Betriebsaufwand:
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sachkosten
- Reisekosten
- Gemeinkosten (mit 25% pauschal auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen),
- Drittkosten (Grenze liegt bei 20 % der Gesamtkosten je Partner),
Förderung
Max. 450.000 Euro
Förderquote: 35–60% (z.B. KU: 60%, MU: 50%)
Einreichung
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via FFG-eCall möglich.
Der Prozess ist zweistufig: Eine Kurzdarstellung ist bis zum 21.01.2021, 12:00 Uhr abzugeben, ein Vollantrag bis 18.03.2021, 12:00 Uhr.
Kontakt
Kristina Grandits LL.B. MAT +43 5 7755 2403
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Mag. (FH) Barbara LohwasserT +43 5 7755 2201
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Mag. Markus Pröll-SchobelT +43 5 7755 2407
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Mehr Informationen finden Sie auf der Website der FFG.