Fast Track Digital: FFG fördert Entwicklung digitaler Lösungen AUS KATEGORIE

0

Fast Track Digital: FFG fördert Entwicklung digitaler Lösungen

Einreichung: Kurzdarstellung bis 21.01.2021, 12:00 Uhr, Vollantrag bis 18.03.2021, 12:00 Uhr

Gefördert wird experimentelle Entwicklung in Teamarbeit mit dem Ziel, neue digitale Lösungen in den Markt einzuführen. Insbesondere KMU sind zur Teilnahme aufgerufen. Sehr willkomen sind auch Open-Innovation-Ansätze.

Wer ist förderbar?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen
  • Auch Vereine, NPOs und nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper

Es sind nur Kooperationsprojekte förderbar – Konsortien müssen aus mind. 2 Unternehmen bestehen, darunter jedenfalls ein KMU

Thematischer Fokus

Die Ausschreibung ist themenoffen, es liegt aber ein Fokus auf Digitalisierung: Möglich sind z.B. Projekte im Bereich Internet der Dinge, Systeme zur algorithmischen Entscheidungsfindung, Blockchain, 3D-Druck, Virtual Reality, Sharing-Plattformen, Smart Grids, Robotik, Educational Technologies, eGovernment und Künstliche Intelligenz.

Förderbare Projekte – Anforderungen

Förderbar sind Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekte, die sich auf experimentelle Entwicklung rund um digitale Lösungen konzentrieren.

Die Ausschreibung adressiert insbesondere KMU, die

  • neue digitale Märkte erschließen oder
  • bestehende Märkte mit neuen digitalen Lösungen revolutionieren wollen

Inhalt des Projekts kann sein:

  • Entwicklung neuer und Erweiterung bestehender digitaler Angebote für die Wirtschaft
  • Kompetenz- und Kapazitätsaufbau zur Digitalisierung von Betriebsabläufen
  • Kompetenz-und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle

Wichtig für ein Projekt:

  • Kooperation zwischen verschiedenen Stakeholdern – u.a. Wirtschaft und Forschung
  • Einbindung verschiedener AkteurInnen wie z.B. Zielgruppe
  • Anwendung zeitgemäßer Innovationsmethoden
  • Bezug zu ethischen und rechtlichen und / oder nachhaltigen Aspekten der Digitalisierung

Laufzeit: 2 Jahre

Mögliche Starttermine der Projekte:

  • 01.09.2021
  • 01.10.2021
  • 01.11.2021

Mindestprojektkosten: 100.000 Euro

Förderbare Kosten

Dem Projekt zurechenbare Kosten zusätzlich zum üblichen Betriebsaufwand:

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Gemeinkosten (mit 25% pauschal auf die  abgerechneten  Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen),
  • Drittkosten (Grenze liegt bei 20 % der Gesamtkosten je Partner),

Förderung

Max. 450.000 Euro
Förderquote: 35–60% (z.B. KU: 60%, MU: 50%)

Einreichung

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via FFG-eCall möglich.
Der Prozess ist zweistufig: Eine Kurzdarstellung ist bis zum 21.01.2021, 12:00 Uhr abzugeben, ein Vollantrag bis 18.03.2021, 12:00 Uhr.

Kontakt

Kristina Grandits LL.B. MAT +43 5 7755 2403
email hidden; JavaScript is required

Mag. (FH) Barbara LohwasserT +43 5 7755 2201
email hidden; JavaScript is required

Mag. Markus Pröll-SchobelT +43 5 7755 2407
email hidden; JavaScript is required

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der FFG.

Tags:
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog