FFG Basisprogramm – Forschungsförderung für Betriebe
Einreichschluss: laufende Einreichung
Geförderte Projekte: Gefördert werden wirtschaftlich verwertbare, themenunabhängige Forschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsinstituten, EinzelforscherInnen und ErfinderInnen. Kriterien für die Förderung sind der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungssaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird.
Konsortium: nicht erforderlich, KooperationspartnerInnen und AuftragnehmerInnen sind möglich
Förderquote: Mischung aus Zuschuss und Kredit, exakte Förderquote nicht vorab fix (Richtwerte: 45% bzw. bis zu 70% bei Start-ups der anerkennbaren Projektkosten) Kooperationsbonus: 15%.
Förderbare Kosten: Gefördert werden eigene Personalkosten, Anschaffungen von Forschungsgeräten und -einrichtungen sowie sonstige Kosten (Leistungen Dritter, Materialkosten, Reisekosten, Patentanmeldekosten).
Projektdauer: 1 Jahr, Fortsetzungsansuchen möglich