Förderung für Markteinführung digitaler Anwendungen AUS KATEGORIE

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Förderung für Markteinführung digitaler Anwendungen

Deadline: 16.01.2018

Nach der Fertigstellung eines digitalen Prototyps ist der Weg bis zum finalen Produkt und zum tatsächlichen Markteintritt aufwändig und kostenintensiv. Häufig bedarf es noch umfassender Usertests und letzter technischer Überarbeitungen, bis sich erste Vertriebserfolge und Referenzkunden verzeichnen lassen. Genau hier setzt das Programm At.net der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), das im Auftrag des Bundeskanzleramts ausgeschrieben wird, an.

Das Programm AT.net ist grundsätzlich themenoffen und adressiert Projekte zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans. Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration).

Zusätzlich zur Markteinführung sind Entwicklungstätigkeiten ohne technisches Risiko und Usertests in begrenztem Ausmaß förderbar: Das Programm unterstützt Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird.

FÖRDERBARE KOSTEN

  • Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing- und Vertriebskosten)
  • Kosten für Software- und Usertests
  • Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten

Besonders erwünscht sind Projekte, die auf Open-Source-Konzepte setzen, proprietäre Dienste sind jedoch auch förderbar.

Laut FFG gibt es bereits viele Interessenten und Einreicher für die laufende Ausschreibung. Die Qualität der Anträge hat daher einen besonders hohen Stellenwert.

Im Vergleich zu vorangehenden Ausschreibungen NEU: Verpflichtende Bereitstellung eines einfachen Videos, das den Reifegrad des Prototypen demonstriert.

FACTS:

Förderquote: Kleine und Mittlere Unternehmen 35%, Große Unternehmen 25%

Förderhöhe: max 200.000 Euro

De-minimis: ja

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Tags:
Infos: Österreich, Österreich, Österreich
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Anna Grampelhuber
E-Mail: ag@ovos.at
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