FTI Fast Track to Innovation unterstützt Marktüberleitung von Innovationen AUS KATEGORIE

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FTI Fast Track to Innovation unterstützt Marktüberleitung von Innovationen

Die drei Stichtage im Jahr 2018: 21. Februar, 31. Mai 2018 und 23. Oktober 2018

Die Förderung wird ausgeschrieben im Rahmen von Horizon 2020. Sie richtet sich an Unternehmen, die mit ihren Innovationen von der Demonstrationsphase in die Markteintrittsphase übergehen wollen.

Wer ist förderbar?
Teilnahmeberechtigt sind Konsortien von 3 bis 5 Organisationen mit starkem Unternehmensanteil, die kurz vor der Vermarktung ihrer vielversprechenden Ideen stehen (TRL 6 bereits gegeben – “Demonstration des Prototyps unter Einsatzbedingungen”).

Was ist unter einem starken Unternehmensanteil zu verstehen?
– Mindestens 60% des Budgets entfallen auf die Unternehmenspartner oder
– mind. 2 Unternehmenspartner sind an einem Konsortium von 3-4 Partnern beteiligt / 3 an einem Konsortium von 5 Partnern.

Die Organisationen müssen ihren Sitz in der EU oder in einem mit Horizon 2020 assoziiertem Land haben. Mindestens 3 verschiedene Staaten der EU oder assoziierte Staaten (Firmensitz der Partner dort) müssen im Konsortium vertreten sein. Die Schweiz zählt seit Anfang 2017 auch zu den assoziierten Partnern.

Einreichberechtigt sind neben KMU auch GU (Hauptsache „for profit“). Weiters an einem Projekt beteiligen können sich Universitäten, Forschungs- und Technologieorganisationen sowie andere Innovationstreiber. Ebenfalls willkommen sind Akteure, die eine Rolle bei der Kommerzialisierung spielen können: Cluster, EndkundInnen, Industrieverbände, Inkubatoren, Investoren oder VertreterInnen des öffentlichen Sektors.

Thematische Schwerpunkte
keine thematischen Einschränkungen (bottom-up) – auch keine Definition von Programmbereichen mehr wie in vorangegangenen Ausschreibungen

Förderbare Projekte – Anforderungen
Gefragt sind marktnahe, wirtschaftsgetriebene Projekte.
Es sollte sich um die Ausarbeitung hochinnovativer, disruptiver Ideen handeln, die das Potenzial haben, bestehende Märkte entscheidend zu verändern (wie beispielsweise Smartphones den Handymarkt verändert haben).

Mögliche Projektinhalte: Durchführung von Pilotprojekten und Kommerzialisierungstätigkeiten (Testing, Standardisierung, Validierung des Geschäftsmodells,…)
Als Endergebnisse gefragt sind innovative Produkte, Services, Prozesse oder Geschäftsmodelle.

Vom Beginn des FTI-Projektes bis zur Platzierung am Markt sollten im Idealfall nicht mehr als drei Jahre vergehen.

Förderbare Kosten
Personalkosten, Subcontracting, sonstige direkte Kosten: Reisekosten, Geräte/Infrastruktur, sonstige Waren und Dienstleistungen, indirekte Kosten

Förderung
Pro Projekt ist die Förderung auf maximal 3 Mio. EUR begrenzt.
Förderquote von 70 % (für for-profit-Organisationen; 100% für NPOs)
pauschale Abgeltung der indirekten Kosten: Flatrate von 25 % der direkten förderfähigen Kosten

Auszahlung
erfolgt in Raten; Teilzahlungen erfolgen solange, bis 85% des zugestandenen Fördergeldes ausbezahlt sind, die Schlussrate beträgt 15 %.

Einreichung
Anträge können jederzeit über das Teilnehmerportal der Europäischen Kommission eingereicht werden: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/eic-fti-2018-2020.html
Es gibt drei Stichtage im Jahr. Im Idealfall kann der Vertrag schon sechs Monate nach dem Stichtag unterzeichnet werden und das Projekt starten.

Kontaktpersonen bei der FFG
Mag. Christian Frey, +43 5 7755 4204, email hidden; JavaScript is required
Mag. Dr. Ines Haberl, +43 5 7755 4103, email hidden; JavaScript is required

Weitere Informationen finden Sie hier:

Tags:
Infos: EU
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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