IraSME-Call Nr. 18 – FFG unterstützt Technologietransfer innerhalb von transnationalen Kooperationen
Einreichung möglich bis 28. September 2016, 12:00 Uhr
Hinter IraSME steht ein europäisches Netzwerk von Fördergebern, die internationale Forschungstätigkeiten von KMUs unterstützen. Beim 18. IraSME-Call ist Technologietransfer zentral. Der Call zielt auf die Stärkung der Innovationskraft und der FEI-Leistungsfähigkeit ab. Zentrale Anlaufstelle für österreichische EinreicherInnen ist die FFG und Basis der Ausschreibung das Programmdokument COIN.
Wer darf einreichen und in welcher Konstellation?
Unternehmen, außeruniversitäre und universitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen, Intermediäre (z.B. Impulszentren, Technologiezentren, Clusterinitiativen)
Folgende Kooperationen sind möglich:
- zwischen Unternehmen untereinander (vorrangig KMU)
- zwischen Unternehmen sowie Intermediären und FEI-Einrichtungen
Mindestkonsortium: 3 Unternehmen (davon mind. 2 KMUs aus 2 versch. Ländern bzw. Regionen, die an dieser Ausschreibung teilnehmen.)
Folgende Länder nehmen Teil an der Ausschreibung: Belgien-Flandern, Belgien-Wallonien, Deutschland, Frankreich – Hauts-de-France, Österreich, Russland und der Tschechischen Republik
Thematische Schwerpunkte
Ausschreibung ist themenoffen
Förderbare Projekte – Anforderungen
Auf- und Ausbau von transnationalen Innovationsnetzwerken, die auf die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) ausgerichtet sind.
Projektdauer zw. 12 u. 36 Monaten
Förderbare Kosten
Personalkosten, sonstige projektbezogene Einzelkosten (F&E-Infrastruktur-Nutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten [max 40% der förderbaren Gesamtkosten], Reisekosten)
Finanzierungsvolumen
für österr-. Konsortialpartner gilt:
Förderungshöhe: in Summe (österr. Projektil) max. EUR 500.000,-
Förderquoten: KU: 60%, MU: 50%, GU: 35%, Intermediäre und RTOs 60%.
Mindestprojektkosten: EUR 100.000,-
Antragsteller sowie Konsortialpartner werden entsprechend ihrem Herkunftsland (Betriebsstandort bzw. Standort der Forschungsstätte) vom jeweils dafür zuständigen Förderungsgeber gefördert
Auszahlung
Erste Rate nach Unterzeichnung des Förderungsvertrags (Überweisung erfolgt auf ein Bankkonto der Konsortialführung)
Weitere Raten gekoppelt an Projektfortschritt und Prüfung der Zwischenberichte und Zwischenabrechnung
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einstufiges Verfahren
Antrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- transnationaler Antragsteil, einzureichen im “submission system” unter http://www.ira-sme.net/calls/submission-system/
- Nationaler Antragsteil(Einreichung ausschließlich über das eCall-System der FFG unter https://ecall.ffg.at/)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFG oder auf der Website des IraSME-Netzwerkes.
Kontaktpersonen
für Fragen zum Inhalt und zu den Zielen der Ausschreibung sowie zu technischen Fragen der Einreichung:
Martin Reishofer, martin.reishofer@ffg.at, Tel.: 057755 – DW 2402
Ulrich Schoisswohl, ulrich.schoisswohl@ffg.at, Tel.: 057755 – DW 2406
Brigitte Bednar, brigitte.bednar@ffg.at, Tel.: 057755 – DW 2410
für Fragen zu Kosten und Finanzierung:
Martina Amon, martina.amon@ffg.at, Tel.: 057755 – DW 6081
Christian Barnet, christian.barnet@ffg.at, Tel.: 057755 – DW 6079