Energiespar-Förderung der Wirtschaftsagentur Wien
Einreichfrist
Anträge können laufend bis 31.12.2023 eingereicht werden.
Wer ist förderbar?
Kleinst- und Kleinunternehmen
- mit einer Betriebsstätte in Wien, die seit mind. 1 Jahr besteht oder
- die eine seit mind. 1 Jahr bestehende Betriebsstätte im Zuge eines Unternehmensübergangs weiterbetreiben, oder
- die eine seit längstens 6 Monaten geschlossene Betriebsstätte, die bis zur Schließung mind. 1 Jahr in Betrieb gewesen war, in derselben Branche wieder in Betrieb nehmen
Förderbare Projekte – Anforderungen
Unterstützung für das Setzen nachhaltiger Maßnahmen
- zur Einsparung von Energie
- und/oder Steigerung der Energieeffizienz
Das Unternehmen muss nachvollziehbar darstellen, dass die geplanten Maßnahmen zu einer Energieeinsparung bzw. zu einer gesteigerten Energieeffizienz in der Betriebsstätte führen.
ACHTUNG: Reine Evaluierungsmaßnahmen sind nicht förderbar.
Mindesprojektkosten: 1.000 €
Max. Projeklaufzeit: 1 Jahr
Förderbare Kosten
Kosten für
- Umsetzung (Anschaffungen, die zu Reduktion bzw. Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes im Unternehmen / in der Betriebsstätte führen: z.B. Produktionsanlage, Heizung/Kühlung, …)
- Beratung (Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Evaluierung von möglichen Energiesparmaßnahmen entstehen und in Verbindung zu den beantragten Umsetzungskosten)
Förderung
Förderquote: 60 %
Max. Fördersumme: 20.000 € je Betriebsstätte
Auszahlung
Akonto von 50% nach Erhalt der Förderzusage möglich
Einreichung, Ablauf und Auswahl; Termine
Einreichung online, über das Fördercockpit der Wirtschaftsagentur Wien
Kontakt
Es ist empfohlen, telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. Zur Verfügung stehen dafür:
- Michael Loibl: +43 1 25200 467, email hidden; JavaScript is required
- Gabriele Strobl: +43 1 25200 461, email hidden; JavaScript is required
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien.