Skills Schecks 2023
Niederschwelliger Zuschuss zur Qualifizierung von Fachkräften – Schwerpunkt nachhaltige und digitale Transformation
Einreichfrist
Die Einreichung ist bis 31.03.2024, 12:00 Uhr möglich.
Wer ist förderbar?
- Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich;
- auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen;
- Unternehmen in Gründung sind nicht einreichberechtigt.
Thematische Schwerpunkte
Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. Die Förderung ist dabei aber branchen- und technologieoffen.
Förderbare Projekte
Förderbar sind Kosten von beruflichen Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Beispiele für förderbare Schulungsmaßnahmen:
- Ökologischer Wandel: Weiterbildungen im Themenfeld erneuerbare Energie und digitalisierte Technologien (z.B. Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität), Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik
- Digitale Kompetenzen: Weiterbildungen im Bereich Technologieumsetzung in Unternehmen, (z.B. IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign)
Diese Weiterbildungsanbieter werden anerkannt:
- Österreichische zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
- Österreichische Forschungseinrichtungen
- Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und deren Organisationseinheiten für Weiterbildungen
- Österreichische COMET-Zentren
- Österreichische Digital Innovation Hubs
- Österreichische European Digital Innovation Hubs
Förderbare Kosten
Förderbar sind externe Kosten für die Weiterbildung von Unternehmenspersonal.
Auch In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag.
- Max. 5.000 € Zuschuss pro Person und damit pro Skills Scheck
- Förderquote: max. 80%
- Pro Unternehmen max. 25 Personen förderbar
- Max. 1 Scheck pro Person pro Ausschreibung förderbar
- De-Minimis-Förderung
Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach
- Abschluss der Weiterbildung,
- Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und
- positiver Prüfung durch die FFG.
Die Originalbelege und dazugehörige Dokumentationen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Skills Scheck ist vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) zu beantragen. Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Über den eCall kann ein Scheck auch storniert werden.
Kontakt
- Katharina Haidn BA, T 0043577552309, katharina.haidn@ffg.at
- Mag. Josef Scheucher, T 0043577552311, josef.scheucher@ffg.at
- Alysha Joy Czerny BA, T 0043577552313, alysha-joy.czerny@ffg.at
- Förderservice, T +43 5 7755-0, foerderservice@ffg.at
- Skills Schecks, skills-scheck@ffg.at
Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.