Skills Schecks 2023 AUS KATEGORIE

0

Skills Schecks 2023

Niederschwelliger Zuschuss zur Qualifizierung von Fachkräften – Schwerpunkt nachhaltige und digitale Transformation

Einreichfrist

Die Einreichung ist bis 31.03.2024, 12:00 Uhr möglich.

Wer ist förderbar?

  • Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich;
  • auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen;
  • Unternehmen in Gründung sind nicht einreichberechtigt.

Thematische Schwerpunkte

Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. Die Förderung ist dabei aber branchen- und technologieoffen.

Förderbare Projekte

Förderbar sind Kosten von beruflichen Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.

Beispiele für förderbare Schulungsmaßnahmen:

  • Ökologischer Wandel: Weiterbildungen im Themenfeld erneuerbare Energie und digitalisierte Technologien (z.B. Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität), Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik
  • Digitale Kompetenzen: Weiterbildungen im Bereich Technologieumsetzung in Unternehmen, (z.B. IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign)

Diese Weiterbildungsanbieter werden anerkannt:

Förderbare Kosten

Förderbar sind externe Kosten für die Weiterbildung von Unternehmenspersonal.
Auch In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.

Förderung

  • Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag.
  • Max. 5.000 € Zuschuss pro Person und damit pro Skills Scheck
  • Förderquote: max. 80%
  • Pro Unternehmen max. 25 Personen förderbar
  • Max. 1 Scheck pro Person pro Ausschreibung förderbar
  • De-Minimis-Förderung

Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach

  • Abschluss der Weiterbildung,
  • Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und
  • positiver Prüfung durch die FFG.

Die Originalbelege und dazugehörige Dokumentationen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Einreichung, Ablauf und Auswahl

Der Skills Scheck ist vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG (eCall) zu beantragen. Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Über den eCall kann ein Scheck auch storniert werden.

Kontakt

  • Katharina Haidn BA, T 0043577552309, email hidden; JavaScript is required
  • Mag. Josef Scheucher, T 0043577552311, email hidden; JavaScript is required
  • Alysha Joy Czerny BA, T 0043577552313, email hidden; JavaScript is required
  • Förderservice, T +43 5 7755-0, email hidden; JavaScript is required
  • Skills Schecks, email hidden; JavaScript is required

Mehr Infos finden Sie auf der Website der FFG.

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog