SMP COSME Call: Greening Social Economy SMEs and entrepreneurs in the proximity and social economy ecosystem through transnational co-operation (SMP-COSME-2022-SEE-01) AUS KATEGORIE

0

SMP COSME Call: Greening Social Economy SMEs and entrepreneurs in the proximity and social economy ecosystem through transnational co-operation (SMP-COSME-2022-SEE-01)

Im Single Market Programme SMP (Binnenmarktprogramm) COSME (Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises) geht es um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Dieser Call ist der Ökologisierung sozialwirtschaftlicher und in deren Umfeld agierender KMU und der Sozialwirtschaft durch transnationale Zusammenarbeit gewidmet.

Einreichung

bis 14. Februar 2023, 17:00 Uhr CET

Wer ist förderbar?

Förderfähig sind prinzipiell:

  • juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • mit Sitz in einem der förderfähigen Länder
  • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
  • Nicht-EU-Länder:
    • gelistete EWR-Länder,
    • mit dem Binnenmarkt assoziierte Länder, die sich in Verhandlungen über ein Assoziationsabkommens befinden und in denen das Abkommen vor der Fördervertragsunterzeichnung in Kraft tritt,
    • die Ukraine

Ausnahmen / Spezialfälle sind gelistet in der Förderrichtlinie auf S. 16.

Anforderungen Konsortium

  • mind. 6 unabhängige Einrichtungen aus mind. 3 versch. förderfähigen Ländern
  • mind. 1 „sozialwirtschaftliche Mittler“, der lokal, regional oder national tätig ist, je teilnehmendem Land (z.B. Business-Support-Organisation, Inkubator, Accelerator, sozialwirtschaftliche Unternehmen vertretender / unterstützender Verband)
  • mind. 1 / max. 2 Unterstützungsorganisationen, die auf EU-Ebene sozialwirtschaftliche Einrichtungen vertreten (sektorale Mitgliedsverbände und Vereinigungen oder Netzwerke)

Thematische Schwerpunkte – mind. 1 zu wählen im Projekt

  • Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks
  • Kreislaufwirtschaft
  • Entwicklung lokaler grüner Märkte
  • Innovative grüne Lösungen (Testen, Implementieren, Scale-up)
  • Aufbau von Kapazitäten und Wissenstransfer
  • Einrichtung von Investitions- oder Finanzinstrumenten zur Finanzierung des grünen Wandels
  • Skills-Aufbau zur Nutzung neuer digitale Technologien für grüne Zwecke
  • Bewertung der Fähigkeiten, der Infrastruktur und des Investitionsbedarfs zum Erreichen der Klimaziele

Auch nicht hier gelistete Themen können bearbeitet werden.

Förderbare Projekte – Anforderungen

Ziel eines Projekts soll es sein, Unternehmen der Sozialwirtschaft dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeiten umweltfreundlicher zu gestalten, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu innovieren und sie somit in die Lage zu versetzen, ihren Beitrag zum grünen Wandel in der EU zu vergrößern.

Jedes Konsortium muss die folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Organisation von transnationalen Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau, die verschiedene Partner und Akteure zusammenbringen
  • Organisation von Coaching-, Mentoring- und Business-Support-Aktivitäten, die sich an KMU und Unternehmen der Sozialwirtschaft richten
  • Kapazitätsaufbau durch Beratungsdienste zur Unterstützung von KMU und Unternehmern der Sozialwirtschaft bei der Identifizierung und Umsetzung nachhaltiger Veränderungen
  • Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die KMU

Projektdauer: 24 bis 36 Monate (verlängerbar bei ausreichender Begründung)

Förderbare Kosten

  • Direkte Kosten
    • Personalkosten
    • Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen
    • Anschaffung (inkl. Reise, Ausrüstung)
    • Andere Kostenkategorien (Unterstützung für Dritte bis max. 60.000 € je Drittpartei, außer das Ziel der Maßnahme ist sonst nicht oder nur erschwert zu erreichen)
  • Indirekte Kosten (pauschal 7% der förderfähigen direkten Kosten)
  • Nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer förderbar
  • Sonstiges:
    • Unentgeltliche Sachleistungen zulässig, aber nicht als Kosten geltend machbar
    • Auftaktveranstaltung förderbar
    • Kommunikationskosten für die Präsentation des Projekts auf den Seiten der Teilnehmenden förderbar, nicht aber separate Projektwebsite

Förderung

Maximal-Budget & -Förderung:
Projektbudgets (maximaler Zuschussbetrag) voraussichtl. zwischen 750.000–1.000.000 €

Förderquote:
90–100%; 100% für die Kosten der finanziellen Unterstützung Dritter, 90% für alle anderen andere Kostenkategorien

Die Finanzhilfen dürfen nicht zu einem Gewinn führen, jeglicher Gewinn wird abgezogen vom Zuschuss.

Auszahlung

50–70% Vorfinanzierung

  • Projekte mit >24 Monaten Dauer: 50 % Vorfinanzierung nach Vertragsunterzeichnung + Zwischenzahlung + Endzahlung
  • Projekte mit 24 Monaten Dauer: 70% Vorfinanzierung, keine Zwischenzahlung, aber Endzahlung

Einreichung, Ablauf und Auswahl; Termine

Der Antrag ist via EULogin-Account digital bis 14. Februar 2023, 17:00 Uhr CET, einzureichen (ggf. ist dafür ein Account zu erstellen, falls nicht schon vorhanden).

Kontakt

Fragen, die nicht die IT betreffen, sollten bis zum 7. Februar 2023 an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: email hidden; JavaScript is required.

Mehr Informationen

Tags:
Infos: EU, EWR
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
author avatar image
Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
Förderblog