FFG TECXPORT Tailored Innovations – Förderung für fernmarktrelevante F&E AUS KATEGORIE

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FFG TECXPORT Tailored Innovations – Förderung für fernmarktrelevante F&E

Sie wissen genau, was Ihre potentiellen Abnehmer am Fernmarkt brauchen und möchten mit einer Innovation (Produkt, Dienstleistung, Verfahren) auf die Anforderungen antworten? Dann ist diese Förderung vielleicht das Richtige für Sie.

Einreichfrist

Einreichung bis 31.08.2022, 12:00 Uhr

Wer ist förderbar?

Förderbar sind österreichische, exportorientierte Unternehmen aller Größen; am Projekt teilnehmen können auch ausländische Partner, wobei ihre Kosten über Drittkosten abzurechnen sind

Thematische Schwerpunkte

Die Ausschreibung ist themen- und technologieoffen, Gegenwartsthemen wie Digitalisierung, Klima, Umwelt, Energie, Mobilitätswende, Nachhaltige Städe, Circular Economy etc. sind genauso willkommen wie Einreichungen, die Traditionsbereiche adressieren.

Förderbare Projekte – Anforderungen

Gefördert werden Unternehmensprojekte in der Kategorie Experimentelle Entwicklung rund um innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren auf TRL 5 bis 8 (beispielsweise Demonstratoren angepasst an den Fernmarkt). Die Innovationen sollen maßgeschneidert spezifische Kundenbedürfnisse adressieren. Idealerweise liegt ein Nachweis über die Bedarfslage im Fernmarkt* vor (beispielsweise ein Letter of Intent eines Unternehmens oder das Schreiben einer Vertretungseinrichtung vor Ort). Die zielgenaue Entwicklung soll die internationale Verwertung optimal unterstützen.
* Zielregionen sind alle Zielmärkte außerhalb Europas (unstats.un.org/unsd/methodology/m49)

Bis zu 18 Monate Laufzeit sind möglich

Förderbare Kosten

  • Alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten, Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand im Förderzeitraum entstehen
  • Kosten von Partnern im Fernmarkt müssen in Verbindung mit einer Angebotslegung über die Drittkosten abgerechnet werden
  • Max. 50% Drittkosten bezogen auf die Gesamtkosten zugelassen
  • Auch bei Kooperation mit Forschungseinrichtungen dürfen die Kosten dieser max. 50 % bezogen auf Gesamtkosten betragen; sie werden bei einer wirksamen Zusammenarbeit entsprechend der Quote des Unternehmens, mit dem die Zusammenarbeit stattfindet, gefördert
  • Konsortialführung muss in jedem Fall ein Unternehmen sein und den Hauptkostenanteil tragen

Förderung

Bis zu 200.000 Euro Zuschuss / Projekt; die Zuschusshöhe ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie (Für Start-ups und KU als Einreichende beträgt die Förderungsquote z.B. grundsätzlich 45% und erhöht sich bei wirksamer Zusammenarbeit** mit einer Forschungseinrichtung auf 65%)

**Wirksame Zusammenarbeit bedeutet: Der Anteil der Forschungseinrichtung an den Gesamtkosten beträgt mindestens 10%. (Hierbei sind auch Forschungseinrichtungen aus dem Ausland zugelassen. Beträgt der Anteil jedoch über 10% muss es sich um Forschungseinrichtungen aus Österreich handeln.) Es muss eine Kooperationsvereinbarung vorliegen, es darf keine Auftragsforschung sein.

Auszahlung

Vor Auszahlung der 1. Rate muss publizierbares Project Abstract auf Dt. und Engl. übermittelt werden

Einreichung, Ablauf, Auswahl

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch bis 31.08.2022, 12:00 Uhr, über den FFG-eCall möglich. Ende Oktober 2022 fällt laut Plan die Förderentscheidung.

Kontaktpersonen

  • Dr. Michael Hindler, +43(0)5 7755 1318, email hidden; JavaScript is required
  • Mag. Michael Zimmermann, +43(0)5 7755 4905, email hidden; JavaScript is required
  • Karin Kurzweil, +43(0)5 7755 4903, email hidden; JavaScript is required

Weitere Infos: https://www.ffg.at/ausschreibung/TecxportTailoredInnovation-2022

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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