Tiroler Innovationsförderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte AUS KATEGORIE

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Tiroler Innovationsförderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte

Einreichung laufend möglich – bis 31.12.2020

Die initialen Schritte sind getan, die Idee für ein Innovationsprojekt im Raum Tirol steht fest? Mit dieser Förderung gibt es die Chance auf finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung.

Förderbare Unternehmen
KMU der gewerblichen Wirtschaft und KMU mit Mitgliedschaft bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg sowie bei Kooperationsprojekten auch große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen, je mit Unternehmensstandort Tirol

Thematische Schwerpunkte
Life Sciences, Mechatronik, Erneuerbare Energien, Informationstechnologie, Wellness, Holz und Tourismus sowie die Zukunftsbereiche Kreativwirtschaft, Materialwissenschaften / Werkstofftechnologie, Alpiner Raum

Förderbare Projekte – Anforderungen
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, welche

  • zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen führen,
  • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
  • in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht.

Förderbar sind

  • einzelbetriebliche Innovationsprojekte sowie
  • Kooperationen zwischen Unternehmen und Kooperationen von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen (erhöhter Förderungssatz! – Voraussetzung: mind. 3 Partner, davon mind. 2 Unternehmen und max. eine Forschungseinrichtung; in jedem Fall mind. ein KMU mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung)

max. 2 Jahre Projektlaufzeit
Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte: ein Jahr

Förderbare Kosten
Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Sach- und Materialkosten, Externe Kosten

Förderung

  • bei einzelbetrieblichen Projekten:
    max. 30 % der förderbaren Kosten bzw. max. 36.000 €.
    Projektkostenminimum: 20.000 €
    Förderungsbemessungsgrundlage: max. 120.000 €
  • bei Kooperationsprojekten:
    max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. 140.000 €.
    Projektkostenminimum: 50.000 €
    Förderbemessungsgrundlage: max. 350.000 €

Für Forschungseinrichtungen liegt der maximale Fördersatz im Bereich der Personalkosten bei 100 % (Bedingung: zusätzliches, für das Projekt eingestelltes Personal wird eingesetzt.)
Fördersatz für Forschungseinrichtungen, die nicht als Kooperationspartner sondern mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden werden: max. 50 %

Prämien für

  • gendersensible Maßnahmen und
  • Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des Projektes

je max. 5 % der Förderbemessungsgrundlage pro Unternehmenspartner bzw. max. 5.000  €

De-minimis-Beihilfe

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Anträge können laufend vor Projektbeginn beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft eingebracht werden – schriftlich in Papierform oder in elektronischer Form (Link zum Antragsformular)

Termine
Anträge müssen spätestens bis 31.12.2020 eingebracht werden, um berücksichtigt werden zu können.

Ansprechpartner
DI (FH) Mag. Michael Mairhofer
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 2421
Fax: +43 512 508 743205
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Mehr Informationen finden Sie auf der zugehörigen Website des Landes Tirol.

Tags:
Infos: tirol
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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