Tiroler Innovationsförderung – Zuschuss zur Einstellung einer Innovationsassistenz
Einreichfrist: 01.02.2018 bis 31.03.2018
Mit dieser Förderung haben Tiroler Unternehmen die Chance auf einen Zuschuss zu Personal- und Qualifizierungskosten einer Innovationsassistenz.
Förderbare Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen mit Standort in Tirol und Tourismusverbände (bei Vorhaben im Tourismus)
Als Innovationsassistent können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden (Berufspraxis von max. zwei Jahren nach Abschluss des Studiums).
In begründeten Fällen können auch Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden (Berufspraxis von max. drei Jahren).
Die Qualifikation der Innovationsassistenz muss in einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen stehen.
Die Innovationsassistenz ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen.
Thematische Schwerpunkte
Life Sciences, Mechatronik, Erneuerbare Energien, Informationstechnologie, Wellness, Holz und Tourismus sowie die Zukunftsbereiche Kreativwirtschaft, Materialwissenschaften / Werkstofftechnologie, Alpiner Raum
Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Personal- und Qualifizierungskosten einer neu einzustellenden Innovationsassistenz.
Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden. Für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
- Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe des Innovationsassistenten sein)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des Innovationsassistenten
- wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.
Übliche Projektlaufzeit: 2 Jahre
Förderbare Kosten
Personalkosten der Innovationsassistenz, Qualifizierungs- und Coaching-Kosten
Förderung
max. 40 % der förderbaren Kosten bzw. max. 28.000 €
Bemessungsgrundlage: max. 70.000 €
Personalkosten: Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistenz ist das monatliches Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 62.000 €
Qualifizierungs- und Coaching-Kosten: Jeder Innovationsassistenz steht ein Ausbildungs- und Coaching-Budget von 8.000 € zur Verfügung.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die Einreichung ist zwischen 01.02.2018 und 31.03.2018 möglich.
Anträge können vor Projektbeginn beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft eingebracht werden – schriftlich in Papierform oder in elektronischer Form (Link zum Antragsformular)
Ansprechpartner:
DI (FH) Mag. Michael Mairhofer
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 2421
Fax.: +43 512 508 743205
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Mehr Informationen finden Sie auf der zugehörigen Website des Landes Tirol.