WAW Förderprogramm Innovation – NEUE Regeln AUS KATEGORIE

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WAW Förderprogramm Innovation – NEUE Regeln

Einreichfrist: laufende Einreichung möglich

Mit Beginn des Jahres hat die Wirtschaftsagentur Wien (WAW) ihr Portfolio an Förderprogrammen überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Die Themen Klimaschutz und Diversität erhalten einen höheren Stellenwert als bisher, was sich im System der Punktevergabe niederschlägt. Voraussetzung für eine Förderzusage ist, dass zumindest keine negativen Effekte auftreten, negative Auswirkungen führen zu einem Punkteabzug oder sogar zu einem Ausschluss des eingereichten Projekts.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zielgruppe, an die sich die Förderungen der WAW richten. Diese wurde um Vereine erweitert, diese sind nun in vielen Programmen berechtigt, einen Partnerantrag zu stellen.

Im Programm Innovation können – wie bereits bisher – Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekte unterstützt werden (von der Entwicklung neuer und/oder maßgeblich optimierter Verfahren bis zur Schaffung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen), welche die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Einreicher*innen stärken. Die Förderung soll die Bereitschaft der Einreicher*innen heben, risikoreiche, ambitionierte, längerfristige Entwicklungsprojekte durchzuführen. Wichtig ist neben den Themen Entwicklung, Innovation und wirtschaftlicher Erfolg, die beiden bereits erwähnten neuen Fokusthemen zu erfüllen:

  • Klimaschutz/Umweltziele: Unabhängig vom angestrebten Projektergebnis, muss nachvollziehbar sein, wie das Thema Klimaschutz in die Planung und Umsetzung des Projekts einfließt.
  • Diversität: Es muss klar erkennbar sein, wie das Thema Diversität in der Projektumsetzung Berücksichtigung findet.

FACTS

  • Einreichberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Wien, als Partner zusätzlich zu Unternehmen auch Vereine und Rechtsträger*innen aus dem Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus Wien förderbar
  • Förderquote: 35% für mittlere bzw. 45% für kleine Unternehmen
  • Förderhöhe: max. 300.000 € Zuschuss
  • Akonto: 50% nach Projektstart möglich
  • Boni: Gründungsbonus 5.000 €, Frauenbonus 10.000 € (bei weiblicher Projektleitung)
  • Laufzeit: max. 2 Jahre
  • rechtliche Grundlage: de minimis, AGVO

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unverbindlich email hidden; JavaScript is required

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Anna Grampelhuber
E-Mail: ag@ovos.at
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