Einreichfrist: laufende Einreichung möglich

Mit Beginn des Jahres hat die Wirtschaftsagentur Wien (WAW) ihr Portfolio an Förderprogrammen überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Die Themen Klimaschutz und Diversität erhalten einen höheren Stellenwert als bisher, was sich im System der Punktevergabe niederschlägt. Voraussetzung für eine Förderzusage ist, dass zumindest keine negativen Effekte auftreten, negative Auswirkungen führen zu einem Punkteabzug oder sogar zu einem Ausschluss des eingereichten Projekts.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zielgruppe, an die sich die Förderungen der WAW richten. Diese wurde um Vereine erweitert, diese sind nun in vielen Programmen berechtigt, einen Partnerantrag zu stellen.

Im Programm Innovation können – wie bereits bisher – Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekte unterstützt werden (von der Entwicklung neuer und/oder maßgeblich optimierter Verfahren bis zur Schaffung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen), welche die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Einreicher*innen stärken. Die Förderung soll die Bereitschaft der Einreicher*innen heben, risikoreiche, ambitionierte, längerfristige Entwicklungsprojekte durchzuführen. Wichtig ist neben den Themen Entwicklung, Innovation und wirtschaftlicher Erfolg, die beiden bereits erwähnten neuen Fokusthemen zu erfüllen:

  • Klimaschutz/Umweltziele: Unabhängig vom angestrebten Projektergebnis, muss nachvollziehbar sein, wie das Thema Klimaschutz in die Planung und Umsetzung des Projekts einfließt.
  • Diversität: Es muss klar erkennbar sein, wie das Thema Diversität in der Projektumsetzung Berücksichtigung findet.

FACTS

  • Einreichberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Wien, als Partner zusätzlich zu Unternehmen auch Vereine und Rechtsträger*innen aus dem Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus Wien förderbar
  • Förderquote: 35% für mittlere bzw. 45% für kleine Unternehmen
  • Förderhöhe: max. 300.000 € Zuschuss
  • Akonto: 50% nach Projektstart möglich
  • Boni: Gründungsbonus 5.000 €, Frauenbonus 10.000 € (bei weiblicher Projektleitung)
  • Laufzeit: max. 2 Jahre
  • rechtliche Grundlage: de minimis, AGVO

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unverbindlich email hidden; JavaScript is required

Einreichfrist: 29.12.2022, für Leitprojekte 01.09.2022

Die Austrian Life Sciences Programme unterstützen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und haben das Ziel die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Branchenteilnehmer zu stärken.

Der aktuelle Austria Life Sciences Call 2022 wurde mit einem Budget von 50 Mio. Euro ausgestattet. Es werden F&E-Unternehmensprojekte, Klinische Studien und ein bis zwei Leitprojekte unterstützt.

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Einreichfrist: laufende Einreichung mit Cut-off Dates zu jedem Quartalsende

Eine der wichtigsten und beliebtesten Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien ist zweifellos das Programm Innovation. Unterstützt werden – wie der Name bereits vermuten lässt – Innovationsprojekte in Wiener Unternehmen. Damit gemeint sind die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Organisationsformen oder Geschäftsideen. Wesentlich ist zudem ein erfolgsversprechendes Geschäftsmodell. Das Besondere am Programm Innovation der WAW ist, dass diese Förderung zwei Arten von Projekten unterstützt:

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Einreichfrist: 24.09.2018

Auch heuer werden im Rahmen des Awards Content Vienna 5 Siegerprojekte gekürt, die  jeweils 10.000 Projektunterstützung erhalten. Wichtige Voraussetzung ist, dass ihr Projekt nicht fertig realisiert ist, sondern sich in Umsetzung befindet.

Einreichen können bei Content Vienna private und juristische Personen, mit Wohn-, Firmen- oder Gewerbesitz in Wien. Alternativ werden auch Projekte anerkannt, die überwiegend in Wien entwickelt werden oder in denen Wien eine wichtige Rolle spielt. Alle weiteren Teilnahmebedingungen finden Sie hier. (more…)

In Österreich haben Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben einen steuerlichen Vorteil. Sie können für Forschungs- und Entwicklungsaufwände nachträglich eine sogenannte Forschungsprämie gemäß § 108c Einkommensteuergesetz (EStG) beim Finanzamt geltend machen.

Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 können 12% der gesamten anerkennbaren Forschungsaufwendungen als Forschungsprämie geltend gemacht werden. Noch unter der vorigen Bundesregierung wurde beschlossen, die Forschungsprämie auf 14% anzuheben, wobei die Erhöhung ab dem Wirtschaftsjahr 2018 in Kraft tritt.  (more…)

Einreichfrist: 25.04.2019

Für innovative Projekte, die von Wiener Unternehmen durchgeführt werden, stehen auch 2018 attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Wirtschaftsagentur Wien fördert Projekte in einer Wiener Betriebsstätte, im Rahmen derer neue oder deutlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Organisationsformen oder Geschäftsideen entwickelt werden. (more…)

Einreichfrist: 17.04.2017, 12 Uhr

Das Förderprogramm benefit begreift das Phänomen der demografischen Alterung als Herausforderung und Chance. Es möchte älteren Menschen ein möglichst langes und autonomes Leben in den eigenen vier Wänden – auch im erweiterten Sinn – gewährleisten.

Die soll durch innovative und anwendungsnahe Projekte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien erreicht werden, die sich mit der Entwicklung neuer Produkte, Systeme und Dienstleistungen beschäftigen. Die Projekte sollen in Kooperation zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Daseinsvorsorgern, möglichst unter substanzieller Einbeziehung von EndanwenderInnen, durchgeführt werden. (more…)

Deadline: 16.01.2018

Nach der Fertigstellung eines digitalen Prototyps ist der Weg bis zum finalen Produkt und zum tatsächlichen Markteintritt aufwändig und kostenintensiv. Häufig bedarf es noch umfassender Usertests und letzter technischer Überarbeitungen, bis sich erste Vertriebserfolge und Referenzkunden verzeichnen lassen. Genau hier setzt das Programm At.net der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), das im Auftrag des Bundeskanzleramts ausgeschrieben wird, an. (more…)

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