Eurostars 11: Förderung grenzübergreifender FuE-Aktivitäten von KMU
Einreichschluss: nächster Termin Abgabe Hauptantrag 28.02.2019
Gefördert werden themenunabhängige F&E-Projekte, mit zivilem Zweck und dem Ziel ein neues Produkt, einen neuen Prozess oder ein neues Service zu entwickeln und dieses max. nach 2 Jahren in den Markt einzuführen.
EUROSTARS läuft im Rahmen des EUREKA-Programms.
Konsortium: mind. 2 Partner aus verschiedenen EUROSTARS-Ländern. Die Führungsrolle muss ein forschungs- und entwicklungstreibendes KMU gemäß EU-Definition sein. Als Partner sind KMU, Großunternehmen/Industrie sowie Forschungseinrichtungen bzw. alle juristischen Personen möglich, wobei kein Partner mehr als 75% der Projektkosten tragen darf und der Anteil der forschungstreibenden KMU im Projekt bei mindestens 50% liegen muss.
Förderquote experimentelle Entwicklung: max. 60% für Kleine Unternehmen, max. 50% für Mittlere Unternehmen, max. 30% für Große Unternehmen und max. 40-60% für Forschungseinrichtungen (erhöhte Förderungsquote für Universitäten und Forschungseinrichtungen wird nur gewährt, wenn diese mit einem österreichischen KMU zusammenarbeiten.
Förderdetails: Barzuschuss, förderbar sind hauptsächlich F&E Kosten (auch Personalkosten), Drittkosten sind bis zu einem Anteil von 20% an den Gesamtkosten förderbar
Projektdauer: max. 36 Monate
Einreichung: Zusätzlich zum Eurostars-Antrag benötigt die FFG von jedem österreichischen Konsortialpartner einen nationalen Antrag, der über den FFG eCall (https://ecall.ffg.at) einzureichen ist.
Förderentscheidung schon nach 14 Wochen!
Nähere Informationen zu EUREKA Eurostars auf der internationalen Website.
Details auf der Website der österreichischen Abwicklungsstelle (FFG).