FFG Kleinprojekt – Bis zu 90.000 € für F&E-Projekte von KMU und Start-ups
Ein neues Förderinstrument der FFG: Damit können kleinere Forschungsprojekte rund um neue Produkte und Services einfacher eingereicht werden – der Aufwand für die Bearbeitung des Antragsformulars ist geringer, die Zeit bis zur Beurteilung kürzer. Möglich sind bis zu 60% Förderung und 90.000 Euro Zuschuss.
Einreichfrist
laufend
Förderbare Unternehmen
KMU (auch Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich; der Fokus liegt auf Unternehmen mit Sitz in Österreich
Thematische Schwerpunkte
Thematisch offen, keine Schwerpunkte
Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar sind Projekte, die auf die Entwicklung von kommerziell verwertbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Projektinhalt könnte z.B. die Entwicklung eines Prototyps oder ein Pilotprojekt sein.
Die wesentlichsten Kriterien für die Förderung:
- Innovationsgehalt
- technischer Schwierigkeitsgrad
- wirtschaftliche Verwertungsaussichten (USP, Geschäftsmodell)
- Aussicht, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Bewerber*innen intensiviert wird
Es sind auch Kooperationen möglich – mit Unternehmen oder auch mit Forschungseinrichtungen.
Maximale Projektdauer: 18 Monate
Förderbare Kosten
Maximal förderfähige Gesamtkosten: 150.000 €
Alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand im Projektzeitraum entstanden sind – auch Kosten zur frühzeitigen Einbindung von (Pilot)-Kund*innen:
- Personal-,
- Anlagen-,
- Sach-,
- Reise,
- Drittkosten (max. 50 % bezogen auf die Gesamtkosten) und auch
- Gemeinkosten, wobei letztere pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen werden
Förderung
Maximal 90.000 € Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Unternehmensgröße ab.
MU: 35 %; bei Forschungskooperation 50 %*
KU: 45 %; bei Forschungskooperation 60 %*
* mind. 10 % der Gesamtkosten müssen in dem Fall auf die Forschungseinrichtung fallen
Konditionen Forschungskooperation:
- Projektteil der Forschungseinrichtung muss mind. 10 % betragen
- Kooperationsvertrag notwendig; muss bereits vor Beginn des Vorhabens vorliegen (FFG benötigt jedoch nur eine Bestätigung, dass dem auch so ist)
- Forschungseinrichtung muss als Partner im Projekt angelegt werden und ebenfalls wie das Unternehmen eine Aufschlüsselung in Personalkosten etc. vornehmen. Der Kooperationspartner unterliegt denselben Regeln wie der Konsortialführer (Kosteneingabe im eCall).
- Die Forschungseinrichtung muss im Fall eines Kooperationsvertrags nicht zwingend Eigenanteile tragen – die Finanzierung obliegt den Partnern und wird nicht von der FFG vorgegeben.
- Rein formal ist es nicht ausgeschlossen, dass mehrere Forschungseinrichtungen beteiligt sind, jedoch in der Praxis unüblich (sinnvoll bei großvolumigen Projekten, wenn alle Partner einen wissenschaftlich relevanten Anteil zur Projektthematik liefern)
- Dass man zeitgleich für zwei Projekte einen Kleinprojekte-Antrag stellt und genehmigt bekommt, ist rein formal möglich, in der Praxis aber unüblich – es müssten jedenfalls die entsprechenden Ressourcen für die Entwicklung, Finanzierung und die weitere Verwertung der Projektergebnisse für unterschiedliche Themen im Unternehmen vorhanden sein.
Auszahlung
I.d.R. Rate 1 nach Vertragsunterzeichnung und Erfüllen eventueller Auflagen (üblicherweise 50 % der Gesamtförderung); Rate 2 (weitere 30 %) nach Prüfung des Zwischenberichts; Rest nach Endberichtprüfung
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Anträge sind online via eCall zu stellen.
Mindestens benötigte Unterlagen: Projektbeschreibung (FFG-Vorlage), Kostenplan, Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der letzten 2 Geschäftsjahre
Antragssprache: Deutsch; optional auch Englisch
Kontaktpersonen
Dr. Christian Gessl
T: +43 (0)5 77 55 – 1303
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Karin Ruzak
T: +43 (0)5 77 55 – 1507
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Förderstelle.