KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation: Förderungen für innovative Kärntner Unternehmen und Forschungseinrichtungen AUS KATEGORIE

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KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation: Förderungen für innovative Kärntner Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Laufende Einreichung bis 31. Dezember 2020

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt Unternehmen, die mit ihren Projekten das Innovationssystem Kärntens stärken.

Förderbare Unternehmen
Je nach Projektart Kärntner Unternehmen aller Größen und aus allen Branchen sowie Forschungseinrichtungen

Förderbare Projekte
Gefördert werden F&E-Vorhaben sowie Innovations- oder branchenübergreifende Kooperationsprojekte mit besonderer Bedeutung für den Standort Kärnten
Folgende Projektarten gibt es:

  1. F&E in Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen (KWF-Anschlussförderung für Projekte, die von einer Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU gefördert wurden)
  2. Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche (kwf-Ausschreibungen wie “Ausschreibung TD | IKT” und “Ausschreibung Innovationsassistent”)
  3. Überbetriebliche und kooperative Maßnahmen:
    • Strategische, impulsgebende Projekte mit überregionaler Ausstrahlung in Bezug auf Investitionen und Arbeitsplätze
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung
    • Durchführbarkeitsstudien
    • Forschungsinfrastrukturen, die mehreren Nutzern zugänglich sind
    • Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen
    • Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen
    inklusive Bildungs- / Infrastrukturinvestitionen
    • Maßnahmen für einen Kompetenzaufbau entlang der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung und Bildung
  4. Maßnahmen im Rahmen von EFRE, ETZ oder EU-Rahmenprogramme

Max. Projektdauer: 2 Jahre

Förderbare Kosten
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Forschungs- und Innovationsvorhaben stehen.
(unter anderem Personalkosten, Sachkosten, Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, immaterielle Kosten für Technologie- und Know-how-Transfer und Beratung, Ausbildungs-, Qualifizierungskosten, …)

Förderung

  1. KWF-Anschlussförderung:
    a) regulär max. 500.000 / Kalenderjahr und Förderungswerber
    b) bei großangelegten F&E-Vorhaben, die mit der Schaffung von 10 bis 20 Arbeitsplätzen einhergehen, beträgt die Förderung max. 20 % der förderbaren Kosten, wobei die Beschränkung auf 500.000 / Kalenderjahr und Förderungswerber nicht gilt
  2. Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche: Förderungshöhe je nach Ausschreibungsleitfaden
  3. Überbetriebliche und kooperative Maßnahmen: Die Förderungshöhe richtet sich nach dem Forschungs- / Schwierigkeitsgrad bzw. dem Innovationsgehalt des Projekts, der Zahl an Unternehmen beziehungsweise Branchen, die aus dem Projekt Nutzen ziehen, beziehungsweise dem Gesamtnutzen für das Land Kärnten.
  4. Maßnahmen im Rahmen von EFRE, ETZ oder EU-Rahmenprogrammen: Förderungshöhe von mindestens 5.000 Euro

Auszahlung
Teilzahlungen möglich

Einreichung
Die Einreichung hat vor Projektbeginn zu erfolgen und kann elektronisch abgewickelt werden. Eine KWF-Beratung im Vorfeld ist empfohlen.

Termine
Grundsätzlich können Sie laufend bis 31. Dezember 2020 einreichen. Für die Ausschreibungen zum Thema „Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche“ sind jedoch teils gesonderte Termine vorgesehen. Folgen Sie für mehr Infos dazu den Links zu unseren anderen Förderblogartikeln oder informieren Sie sich auf der Website des Fördergebers.

Kontakt
+43-463 55 800 0
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Weitere Informationen finden Sie auf der KWF-Website.

Tags:
Infos: kaernten
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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