Call “Produktion in der Stadt” | Wiener Wirtschaftsagentur fördert Forschung im Zeichen nachhaltiger Herstellung AUS KATEGORIE

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Call “Produktion in der Stadt” | Wiener Wirtschaftsagentur fördert Forschung im Zeichen nachhaltiger Herstellung

Einreichfrist: 12.12.2018 bis 10.04.2019

Mit dem Call „Produktion in der Stadt“ fördert die Wirtschaftsagentur Ideen für die Optimierung von Herstellungsverfahren und Organisationsabläufen zugunsten der Umwelt.

Förderbare Unternehmen
Unternehmen, die dem Produktionssektor angehören oder produktionsrelevante Dienstleistungen anbieten (Unternehmen in Gründung, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Forschungseinrichtungen (als Partner)
Wird ein Projekt gemeinsam mit einem Partner oder mehreren Partnern durchgeführt, so sind grundsätzlich Kooperationspartner aus allen Sektoren und ohne geografische Einschränkung zulässig, allerdings müssen sie aus Wien sein, wenn ihre Kosten auch anrechenbar sein sollen.

Thematische Schwerpunkte
Ressourcenschonung am Produktionssektor – u.a. Digitalisierung als Hilfsmittel dafür

Förderbare Projekte – Anforderungen
Damit die Produktion in der Stadt langfristig nachhaltig funktionieren kann, ist es wichtig, räumliche und materielle Ressourcen effizient zu nutzen und / oder zu schonen. Die Wirtschaftsagentur fördert Projekte, die sich genau mit dieser Herausforderung auseinandersetzen.
Kriterien für die Vergabe der Fördermittel:
Gefördert werden Projektvorhaben, die in den Bereich industrielle Forschung (IF) oder experimentelle Entwicklung (EE) einzuordnen sind.
Die eingereichten Projekte müssen einen unmittelbaren Beitrag zur Ressourcenschonung leisten – das heißt, es müssen Dienstleistungen daraus resultieren, die dazu beitragen eine ressourcenschonende(re) Produktion zu ermöglichen und / oder aber es muss ein direkter ressourcenschonender Effekt durch die im Projekt entwickelte Produkt-/Prozess-/Dienstleistungsinnovation erkennbar sein.
Besonderes Augenmerk wird zudem auf Digitalisierungsvorhaben in der Produktion gelegt.
Darüber hinaus werden beurteilt: das wissenschaftliches Niveau des Vorhabens, die forschungsstrategische Bedeutung für das Unternehmen, die potenzielle wirtschaftliche Bedeutung sowie die mittelbare Auswirkung auf Beschäftigung und Unternehmenswachstum.
Im Sinne des Wissenstransfers und zur Erhöhung des Umsetzungspotentials ist es empfohlen, Projekte in Kooperation durchzuführen – z.B. mit einer Forschungseinrichtung. Hierfür gibt es auch Boni.

Förderbare Kosten
Personalkosten, Kosten für externe Dienstleistungen, Investitionskosten, externe Kosten zum Schutz von F&E-Ergebnissen, Sach- und Materialkosten

Förderung
Max. 500.000 Euro
Förderquote: 45 % für KU, 35 % für MU, 25 % für GU, 80 % für Forschungseinrichtungen als Partner
Kooperationsbonus: 15 %
10 k Frauenbonus
Als rechtliche Grundlagen gelten De-Minimis und AGVO.

Auszahlung
Teilzahlungen möglich

Zur Einreichung
Anträge können von 12.12.2018 bis 10.04.2019 (24:00 Uhr) über das Förder-Cockpit der Wirtschaftsagentur (https://cockpit.wirtschaftsagentur.at) eingereicht werden.
Antragssprache: D oder EN

Kontaktperson
Karin Dögl
+43 1 4000 86161
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Tags:
Infos: Wien, international
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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